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Nationale / Langzeit Visa
Visa, © Colourbox
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Allgemeine Informationen zum Beantragung
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Zuständigkeit
Die deutsche Botschaft in Kampala ist nur zuständig für Anträge von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Uganda oder im Südsudan haben und (sofern sie nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes haben) über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen.
Termin
Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Den Link zu unserem Online Buchungssystem finden Sie hier.
Das online Terminvergabesystem ist kostenlos. Sie sollten eine Buchung unbedingt selbst durchführen oder nur mit einer Person Ihres Vertrauens. Die Buchungsmöglichkeiten sind für alle gleich, Vermittler oder Agenturen haben keinen besonderen oder bevorzugten Zugang zur Terminvergabe, auch wenn sie das behaupten. Damit werbende Angebote sind nicht seriös und sind ursächlich für eine Verschlechterung der Terminsituation für alle.
Antragstellung
Anträge müssen persönlich eingereicht werden und dürfen nicht per Kurier, Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Bitte denken Sie auch daran, dass Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst durch einen in Deutschland ansässigen Übersetzer übersetzt werden müssen.
Überprüfung ugandischer Urkunden:
Bei Beantragung eines Langzeitvisums bedarf es möglicherweise der Überprüfung von ugandischen Urkunden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz im Visumsverfahren gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) finden sie hier.
Familienzusammenführung
Ausländische Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, eine Familienzusammenführung/Familiennachzug zu beantragen. Genauere Informationen zu den einzelnen Fallkonstellationen entnehmen Sie bitte aus den folgenden Informationen.
Die Visagebühren für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung liegen bei 75,00 Euro (für Minderjährige 37,50 €) - zahlbar nur in bar und in Uganda Schilling. Die Gebühren sind festgesetzt gem. §46 AufentV. Denken Sie bitte daran, dass Zahlungen in Euro oder per Kreditkarte nicht akzeptiert werden. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs der deutschen Botschaft Kampala. Für Ehegatten von Deutschen oder EU-Bürgern, Eltern von minderjährigen Deutschen oder EU-Bürgern, Kinder von Deutschen oder EU-Bürgern unter 18 Jahren und für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Visumgebühr.
Ausländische Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, eine Familienzusammenführung/Familiennachzug zu beantragen.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Beachten Sie bitte, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Heiratsurkunde, ggf. Scheidungspapiere im Falle einer früheren Ehe
- Im Falle einer religiösen Trauung: Nachweis der Eintragung vom Standesamt des Landes, in dem die Trauung stattgefunden hat
- Wenn die Ehe in einem anderen Land als dem Herkunftsland geschlossen wurde: Nachweis des Personenstandes vor der Eheschließung durch die zuständige Behörde des Herkunftslandes
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Nachweis einer gültigen Reiseversicherung, sofern der Abschluss in die deutsche gesetzliche/staatliche/private oder familiäre Krankenversicherung vor der Ankunft in Deutschland nicht möglich ist
- Aktuelle Meldebescheinigung des Ehegatten/der Ehegattin
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Ehepartners
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn Ihr Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist
- Nachweis der Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A1, z. B. ein Sprachzertifikat „Start 1 Deutsch“ des Goethe-Instituts, nicht älter als ein Jahr. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum. Die Vorlage eines Deutschzertifikats ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ehepartner ein Unionsbürger ist. Unionsbürger sind in Deutschland wohnhafte Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der EU, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Weitere Ausnahmen vom Sprachnachweis finden Sie hier.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Wenn Sie beabsichtigen, mit einem/einer deutschen Staatsangehörigenin oder einer dauerhaft in Deutschland lebenden Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen und daher gemeinsam in Deutschland leben möchten, müssen Sie ein Langzeitvisum für die beabsichtigte Eheschließung / Gründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Standesamtes in Deutschland, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Eheschließung/Gründung der Lebenspartnerschaft erfüllt sind; einschließlich eines Zeitrahmens/Datums. Bei Antragstellung genügt der Nachweis, dass dieses Verfahren eingeleitet wurde.
- Familienstandsbescheid des ugandischen Bewerbers von der URSB (nicht älter als sechs Monate), ggf. Scheidungspapiere.
- Internationales Sprachzertifikat A1 des Goethe-Instituts, nicht älter als ein Jahr. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum.
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
Eine Kopie:
- Aktuelle Meldebescheinigung des/der Verlobten
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des/der Verlobten
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn die Person, mit der Sie heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen möchten, kein deutscher Staatsangehöriger ist
- Nachweis einer gültigen Reiseversicherung, sofern der Abschluss in die deutsche gesetzliche/staatliche/private oder familiäre Krankenversicherung vor der Einreise nach Deutschland nicht möglich ist
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Ihr Kind zu der in Deutschland lebenden Familie nachziehen soll.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Aktuelle Meldebescheinigung der Eltern in Deutschland
- Ggf.: Heiratsurkunde der Eltern (siehe oben)
- Wenn das Kind nur einem Elternteil folgen möchte, machen Sie bitte eine der folgenden Angaben:
- gültige gerichtliche Anordnung zur Verwahrung des Sorgerechts einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
- Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
- Falls zutreffend: Vaterschaftsanerkennung
- Wenn der/die Bewerber/in 16 Jahre oder älter ist: Sprachzertifikat „C 1“ des Goethe-Instituts. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum.
Eine Kopie:
- Kopie des Reisepasses/der Reisepässe der Eltern mit einer Kopie der Aufenthaltserlaubnis (falls zutreffend).
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie Mutter oder Vater eines Kindes sind, welches in Deutschland lebt. Dies gilt auch, wenn der Elternteil gemeinsam mit dem Kind nach Deutschland ziehen möchte.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit eine Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes und Nachweis der Schwangerschaft durch den Arzt
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. des Aufenthaltsstatus des Kindes (ggf. deutscher Reisepass, Vaterschaftsanerkennung, Heiratsurkunde der Eltern)
- Aktuelle Meldebescheinigung des Kindes bzw. der Eltern in Deutschland
- Sorgerechtsnachweis (ggf. Heiratsurkunde oder gültiger Sorgerechtsbeschluss). Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat, machen Sie bitte eine der folgenden Angaben:
- gültige gerichtliche Anordnung zur Verwahrung des Sorgerechts einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
- Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten.
Die zuständige Behörde für Visumanträge von Staatsangehörigen aus Eritrea oder Somalia ist die Deutsche Botschaft in Nairobi. Die Deutsche Botschaft in Kampala kann Anträge nur entgegennehmen, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort in Uganda oder im Südsudan liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis seit mehr als 6 Monaten in Uganda oder Südsudan leben. Ist dies nicht der Fall, sind Sie nicht berechtigt, sich in Kampala zu bewerben.
Dokumente, die nicht auf Englisch oder Deutsch ausgestellt sind: Es muss eine notariell beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments ins Deutsche eingeholt werden. Die Übersetzung muss im Original mit zwei weiteren Kopien eingereicht werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Erforderliche Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Kopie des Reisepasses des Familienmitglieds in Deutschland
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Familienangehörigen in Deutschland
- Kopie der aktuellen Meldebescheinigung
- Kopie des Anerkennungsbescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Familienangehörigen in Deutschland, inklusive Unanfechtbarkeitsbescheid – genannt: „Bescheid“
- Bei Vertretung durch eine andere Person, z.B. Anwalt oder Betreuer: Vollmacht in zweifacher Ausfeührung erforderlich
- Visumgebühr: 75 Euro (37,50 Euro für Minderjährige unter 18 Jahren) (Gebühr ist NUR in ugandischen Schilling zu zahlen; umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs der Botschaftskasse)
- Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Uganda (Proof of Registration (POR) von UNHCR oder Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Uganda im Original plus zwei Kopien – bitte beachten: Bei einem nachgewiesenen Aufenthalt von sechs Monaten in Uganda wird in der Regel von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen)
- Geburtsurkunde; Original plus eine Kopie
- Nachweis über die fristgerechte Einleitung des Bewerbungsverfahrens – zwei Exemplare bei erstmaliger Bewerbung zur Fristwahrung („fristwahrende Anzeige“)
- Nur für eritreische Staatsbürger:
- Taufurkunde; Original plus eine Kopie
- Eritreischer Personalausweis plus eine Kopie der Vorder- und Rückseite
- Endgültige Beglaubigung aller eritreischen Dokumente wie Geburts-/Todes-/Heiratsurkunden
a) Ehegattennachzug
- Bei standesamtlicher Trauung: Heiratsurkunde im Original plus eine Kopie
- Bei Heirat im Rahmen einer religiösen Zeremonie oder nach Gewohnheitsrecht: Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung; Original mit einer Kopie UND Originalregistrierung der Ehe mit eine Kopie
- Nachweis der Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A1, z. B. ein Sprachzertifikat „Start 1 Deutsch“ des Goethe-Instituts, nicht älter als ein Jahr. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum. Die Vorlage eines Deutschzertifikats ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ehepartner ein Unionsbürger ist. Unionsbürger sind in Deutschland wohnhafte Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der EU, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Weitere Ausnahmen vom Sprachnachweis finden Sie hier.
b) Nachzug von Kindern
- Nachweis der Heirat der Eltern, wie unter a)
- Sorgerechtsnachweis, wenn beide Elternteile nicht unterzeichnen oder zustimmen können (z. B. Sterbeurkunde im Original plus eine Kopie ODER Sorgerechtsbeschluss im Original plus eine Kopie).
c) Nachzug zu einem anerkannten minderjährigen Flüchtling
- Heiratsurkunde, wie in a)
- Geburtsurkunde des Kindes; Original plus eine Kopie
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente wie Zertifikate, Sprachzertifikate, DNA-Berichte, Alterstests usw. anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Hinweis: Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union als Deutschland, eines anderen Staates des EWR/Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie können nach Deutschland ziehen, um dort zu arbeiten oder zu studieren. Das gleiche Recht auf Freizügigkeit haben Familienangehörige, die mit diesen Staatsangehörigen nach Deutschland kommen oder später nachziehen wollen, auch wenn sie nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen. Es gelten bestimmte Bedingungen.
Wenn Sie ein Langzeitvisum zur Familienzusammenführung mit Ihrem/Ihrer Ehegatten/Ehegattin oder für Ihr Kind oder zu einem in Deutschland lebenden Kind beantragen möchten, der/der/das nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber Bürger/in eines EU-/EWR-Landes ist, müssen Sie dieses Visum beantragen.
Bitte lesen Sie die Anforderungen sorgfältig durch und reichen Sie alle benötigten Dokumente entsprechend ein, um während des gesamten Visumantragsprozesses wertvolle Zeit und Mühe zu sparen.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer übersetzt werden müssen.
Generell bitten wir Antragstellende, unser Terminbuchungssystem zu nutzen. Sollte es jedoch zu längeren Wartezeiten für Termine kommen, können wir für Familienangehörige eines EU-/EWR-Bürgers (nicht Deutsche) Sondertermine vereinbaren. Bitte senden Sie Ihre Anfrage für einen Sondertermin direkt per E-Mail an die Visastelle. Bitte fügen Sie einen Nachweis bei, dass Ihr/e Ehegatte/Ehegattin bzw. Ihre Betreuungsperson die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebt (Kopie des Reisepasses, Meldebescheinigung).
Familienzusammenführung für Ehepartner
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Ehepartner mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen möchten.
Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit eine Kopie wie unten angegeben ein:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Heiratsurkunde oder Familienstandsbrief (nicht älter als 6 Monate), ggf. Scheidungspapiere im Falle einer früheren Ehe (letzteres gilt sowohl für ugandische Staatsangehörige als auch für Drittstaatsangehörige)
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Einladungsschreiben mit Angabe der Adresse, an der der/die Antragsteller/in zusammen mit dem/der Ehegatten/Ehegattin wohnen wird
Eine Kopie:
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Ehepartners
- Gegebenenfalls: Meldebescheinigung Ihres Ehepartners in Deutschland
- Gegebenenfalls: Nachweis einer Erwerbstätigkeit Ihres Ehegatten in Deutschland
Familienzusammenführung für Kinder
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Ihr Kind zu einem oder beiden Elternteilen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen soll.
Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit einer Kopie wie unten angegeben ein:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragsstellerin
- Einladungsschreiben des/der Elternteil(e) in Deutschland die Adresse, an der der/die Antragsteller/in zusammen wohnen wird
- Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung
- Wenn das Kind nur einem Elternteil nachziehen möchte, wird eins der folgenden Dokumente zur Bestätigung des alleinigen Sorgerechts benötigt:
- Gültiger Gerichtsbeschluss für das Sorgerecht einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
- Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
Eine Kopie:
- Kopie des Reisepasses der Eltern
- Gegebenenfalls: eine Kopie seiner/ihrer Aufenthaltserlaubnis und Meldebescheinigung in Deutschland
- Gegebenenfalls: Nachweis über den Beruf des/der Elternteil(s) in Deutschland
Familienzusammenführung zu einem in Deutschland lebenden Kind
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Kind mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen wollen.
Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit einer Kopie wie unten angegeben ein:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung
- Wenn das Kind nur einem Elternteil nachziehen möchte, wird eins der folgenden Dokumente zur Bestätigung des alleinigen Sorgerechts benötigt:
- Gültiger Gerichtsbeschluss für das Sorgerecht einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
- Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
Eine Kopie:
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Kindes
- Nachweis, dass entweder Sie Unterhalt für Ihr Kind zahlen oder dass Ihr Kind Unterhalt für Sie zahlt
- Falls zutreffend: Meldebescheinigung Ihres Kindes in Deutschland
- Falls zutreffend: Nachweis einer Beschäftigung des Kindes in Deutschland
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
Nach Abschluss des Verifizierungsprozesses dauert die Bearbeitung des Visumantrags in der Regel etwa zwei Wochen, sofern keine weiteren Fragen bestehen. Wir empfehlen Ihnen dringend, kein Flugticket zu kaufen, solange das Visum nicht erteilt wurde. Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf der folgenden Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:
Terminvergabesystems des Auswärtigen Amts - Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten
Antragstellende, die sich für einen Termin zur Beantragung eines Visum zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland registriert haben, werden anschließend von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP), kontaktiert.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminbuchung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), registrieren Sie sich bitte erneut bzw. kontaktieren Sie IOM:
Tel. +49 30 2902245500, E-Mail info.fap.de@iom.int
Rufen Sie bitte Ihre E-Mails regelmäßig ab und kontrollieren Sie den Spamordner.
Falls Sie kein Visum mehr benötigen, so stornieren Sie bitte Ihre Registrierung oder informieren Sie die Deutsche Botschaft Kampala über das Kontaktformular.
Studium, Forschung & Sprachkurse
Wenn Sie in Deutschland ein Studium oder einen Sprachkurs absolvieren möchten oder einen Forschungsaufenthalt planen, dann benötigen Sie dafür ein entsprechendes Visum. Hier finden Sie mehr Informationen.
Hierbei handelt es sich um ein Visum für Studierende aus Ländern außerhalb der EU, die ihr Studium an einer Universität oder Hochschule in Deutschland fortsetzen möchten.
Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Zulassungsbescheid einer deutschen Universität oder Hochschule (mit festen Terminen/Laufzeit)*
- Nachweis über Deutschkenntnisse oder Zulassungsbescheid einer deutschen Sprachschule in Deutschland (sofern Vorlesungen in deutscher Sprache abgehalten werden), ansonsten eine Bestätigung der Hochschule, dass die Vorlesungen in englischer Sprache abgehalten werden.
- Nachweis eines Hochschulabschlusses einer weiterführenden Schule und ggf. vorherige Hochschulzeugnisse*
- Motivationsschreiben, in dem Sie die Gründe für Ihren Aufenthalt und Ihr Studium in Deutschland sowie deren Relevanz für Ihre Zukunft erläutern
- Lebenslauf mit Angabe der von Ihnen erworbenen Zeugnisse, Diplome etc
- Angabe des voraussichtlichen Wohnortes (vollständige Adresse), sofern vorhanden.
- Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer ab dem Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültigen Krankenversicherung (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)*
- Nachweis der finanziellen Mittel (mindestens 992,- Euro ab 1. September 2024 monatlich) – bitte legen Sie einen der folgenden Nachweise vor:
- Stipendienbescheid einer deutschen Stipendienorganisation mit Angabe der Höhe und Dauer der Förderung (DAAD, Inwent etc.)*
- Formelle Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AuslG eines in Deutschland ansässigen Menschen für die Dauer des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland
- Ein Sperrkonto/Bargeldkonto** bei einer deutschen Bank auf den Namen des Visumantragstellers mit einem Mindestbetrag von 11.904,- Euro ab 1. September 2024 (Abhebungslimit von 992,- Euro pro Monat ab 1. September 2024).
Das Sperrkonto kann nach Mitteilung der Botschaft vorgelegt werden, dass die weiteren Voraussetzungen für ein Studienvisum erfüllt sind. Allerdings müssen bei der Antragstellung die Unterlagen des Sponsors vorgelegt werden. Das Visum wird nicht erteilt, wenn das Sperrkonto nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nachgewiesen wird)
* Für DAAD-Stipendiaten gelten besondere Anforderungen: Für den Visumsantrag müssen nur die mit einem * gekennzeichneten Dokumente eingereicht werden.
** Bei der Beantragung eines Visums können Sie durch die Eröffnung eines Sperrkontos nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Hierbei handelt es sich um ein Visum für Bewerber, die an einem Sprachkurs von drei bis zwölf Monaten in Deutschland teilnehmen möchten, der nicht als Vorbereitungskurs für ein Hochschulstudium gedacht ist. Bitte beachten Sie, dass der Zweck Ihres Aufenthalts nach der Beantragung des Visums nicht mehr geändert werden kann (z. B. zu Studienzwecken) und dass Ihre Ausreise aus Deutschland nach Ablauf Ihres Visums zwingend erforderlich ist.
Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Bestätigung der Anmeldung an einer Sprachschule (mind. 18 Stunden Sprachkurs pro Woche)
- Nachweis erworbener Schulabschlüsse, Hochschulabschlüsse oder sonstiger Bildungsabschlüsse
- Motivationsschreiben, in dem Sie die Relevanz des Sprachkurses für Ihre Zukunft erläutern
- Unterkunftsnachweis mit Angabe der Adresse (Mietvertrag/Studentenwohnheim etc.)
- Nachweis über Deutschkenntnisse (z. B. Bescheinigung über die von Ihnen besuchten Deutschkurse)
- Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel – bitte legen Sie einen der folgenden Nachweise vor:
- Formelle Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AuslG eines in Deutschland ansässigen Menschen für die Dauer des Aufenthaltes des Antragstellers in Deutschland
- Nachweis ausreichender eigener finanzieller Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland (z. B. Kontoauszug, Bescheinigung des Arbeitgebers, …) oder Nachweis eines gesperrten Bankkontos* in Deutschland
*Bei der Beantragung eines Visums können Sie durch die Eröffnung eines Sperrkontos nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Der Lebensunterhalt kann im Visumsverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es wird empfohlen den Antrag auf Eröffnung des Sperrkontos schnellstmöglich zu stellen, sobald die Zulassung der Hochschule vorliegt. Wenn Sie sich für ein Sperrkonto bei der z.B. Deutschen Bank entscheiden, so können zwischen der Vorsprache zur Unterschriftsbeglaubigung auf dem Eröffnungsantrag und der letztendlichen Bestätigung der Eröffnung durch die Deutsche Bank in Spitzenzeiten bis zu 8 Wochen liegen, wobei anschließend die Überweisung auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Um sicherzustellen, dass die Immatrikulationsfrist der Sprach-/Hochschule nicht verpasst wird und der Visumantrag daran scheitert, sollte die Eröffnung des Sperrkontos also stets so schnell wie möglich in die Wege geleitet werden.
Au-Pair & Freiwilligendienste
Wenn Sie in Deutschland als Au-Pair arbeiten möchten oder einen Freiwilligendienst leisten möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen.
Dieses Visum ist für Antragsteller/innen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens 18 Jahre alt sind und als Au-Pair in einer Gastfamilie in Deutschland arbeiten möchten.
Die Dauer eines Au-Pair-Aufenthalts darf 12 Monate nicht überschreiten. Die Unterbringung kann über eine Au-Pair-Agentur oder durch eine direkte Vereinbarung zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair-Bewerber organisiert werden.
Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Motivationsschreiben, welches die Relevanz des Au-Pair-Aufenthalts für Ihre Zukunftspläne deutlich macht
- Au-Pair-Arbeitsvertrag mit der Gastfamilie, in dem die Rechte und Pflichten des Au-Pairs festgelegt sind (z. B. eine Vergütung von mindestens 280,- EUR pro Monat; 2 Tage Urlaub pro Monat, max. Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche und 6 Stunden pro Tag); Krankenversicherung, Teilnahme an einem Deutschkurs), Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache
- Nachweis über Deutschkenntnisse entsprechend Niveau A1, z.B. Internationales A1-Zertifikat (SD1)
- Schul- oder Hochschulzeugnisse, Nachweis der aktuellen Berufstätigkeit
- Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
- Erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie
- Von der Gastfamilie ausgefüllter Fragebogen. Den Fragebogen finden Sie hier
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Dieses Visum für Antragsteller/innen, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten möchten.
Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Motivationsschreiben, welches die Relevanz des Au-Pair-Aufenthalts für Ihre Zukunftspläne deutlich macht
- Lebenslauf des beruflichen Werdegangs mit Angabe der von Ihnen erworbenen Zeugnisse, Diplome etc. inklusive Ihres Abiturzeugnisses, Erfahrung im ehrenamtlichen Engagement, …
- Vertrag/Vereinbarung mit der für den Freiwilligendienst in Deutschland zuständigen Behörde einschließlich der relevanten Informationen zur Unterkunft und ausreichenden Mitteln zum Lebensunterhalt.
- Wenn Sie beabsichtigen, beim Bundesfreiwilligendienst zuarbeiten, muss der Vertrag vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, der Ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, der Zentrale und der für den Freiwilligendienst zuständigen Stelle unterzeichnet werden .
- Wenn Sie beabsichtigen, an den Programmen „Freiwilliges Soziales Jahr“ oder „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ teilzunehmen, muss der Vertrag von Ihnen, dem jeweiligen Träger und ggf. Ihrem zugewiesenen Arbeitsplatz unterzeichnet werden.
- Geburtsurkunde
- Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
- Nachweis über Deutschkenntnisse oder eine Bestätigung der Ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, dass bei der Einreise Kenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können
- Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Um ein Visum für Au Pair-Tätigkeit, Freiwilligendienst oder Praktikum zu beantragen, müssen Sie sich zunächst auf eine Warteliste für die Vergabe eines Termins zur persönlichen Vorsprache bei der Botschaft Kampala registrieren. Bitte folgen Sie hierzu dem Link zum Terminbuchungssystem. Sie erhalten im Anschluss an die Registrierung eine Bestätigung per E-Mail. In einer gesonderten E-Mail wird Ihnen dann der genaue Termin (Datum/Uhrzeit) mitgeteilt.
Aufgrund der extrem hohen Nachfrage ist im Moment mit Wartezeiten auf einen Termin in der Kategorie FSJ/Au-Pair/Praktikum von über einem Jahr zu rechnen. Die Benachrichtigung über den vergebenen Termin erfolgt ca. 4-5 Wochen vor dem Termin. Wir bitten Sie von Nachfragen zur Dauer der Terminvergabe abzusehen.
Sobald Sie eine Buchungsbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie das Antragsformular sowie die Belehrung gem. § 54 AufenthG auszufüllen und auszudrucken. Der Ausdruck muss zur persönlichen Vorsprache mitgebracht werden.
Das Antragsformular kann hier elektronisch ausgefüllt werden.
Wichtige Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten sowohl bei der Registrierung auf die Warteliste als auch beim Ausfüllen des Antragsformulars vollständig und korrekt anzugeben. Auch geringfügige Fehler können zur Ablehnung des Antrags oder erheblichen Verzögerungen führen. Sie erhalten keinen Zugang zur Visastelle erhalten, wenn die bei der Registrierung angegebenen Personaldaten nicht korrekt sind.
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Erwerbstätigkeit, Chancenkarte & Blaue Karte (EU)
Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hierbei muss zwischen einem Visum zur Arbeitsaufnahme, bei dem schon ein Arbeitsvertrag abgeschlossen sein muss, und dem Visum zur Arbeitssuche, welche dies nicht erfordert, unterschieden werden.
Bei der 'Blauen Karte (EU)' handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilt werden kann. Angehörige von Drittstaaten mit akademischer Ausbildung, oder die ein sonstiges tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben, oder mit Kenntnissen und Fähigkeiten im IT-Bereich haben damit die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat aufzunehmen – sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Die 'Chancenkarte' ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.
Details zu den jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den folgenden Informationen.
Dieses Visum ist für Antragsteller/innen, die in Deutschland arbeiten möchten.
Mehr Informationen zur Einwanderung von Fachkräfte, den Einwanderungsfachkräftegesetz und der Arbeitsaufnahme in Deutschland finden Sie hier und in den FAQs
Weitere Informationen über die einzelnen Neuerungen des Fachkrächteeinwanderungsgesetz finden Sie auf der Seite Make it in Germany.
Bevor sie ihr Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch zuständigen Stellen in Deutschland. Informationen zu den Verfahren finden Sie hier. Interessierte Fachkräfte sollten dieses Verfahren frühzeitig einleiten.
Die Gebühr für ein Visum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss bei der Antragstellung in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Generell bitten wir Antragstellende, unser Terminbuchungssystem zu nutzen. Sollte es jedoch zu längeren Wartezeiten für Termine kommen, können wir qualifizierten Fachkräften, welchen eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) vorliegt, bei Bedarf Sondertermine einrichten. Grundsätzlich beachten Sie bitte unser Terminvergabesystem (siehe Link). Ihre Anfrage nach einem Sondertermin senden Sie bitte per E-Mail direkt an die Visastelle. Bitte fügen Sie die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde bei.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben:
Originale Dokumente:
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Motivationsschreiben, welches die Relevanz Ihrer Arbeit für Ihre zukünftige Karriere deutlich macht
- Lebenslauf des beruflichen Werdegangs mit Angabe der von Ihnen erworbenen Zeugnisse, Diplome etc. inklusive Ihres Abiturzeugnisses, Erfahrung im ehrenamtlichen Engagement, …
- Arbeitszeugnisse über Ihre jetzige und letzte Tätigkeit (ca. 3 Jahre)
- Vertrag/Vereinbarung mit dem Unternehmen, das für Ihre Tätigkeit in Deutschland verantwortlich ist, einschließlich der relevanten Informationen zu Unterkunft und ausreichenden Lebensunterhalt, Arbeitszeit, Vertragsdauer.
- Geburtsurkunde
- Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung). Vorzulegen, sobald bekannt gegeben wird, dass das Visum genehmigt wurde.
- Nachweis über Deutschkenntnisse oder eine Bestätigung der Ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, dass bei der Einreise Kenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können
- Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Die 'Chancenkarte' (seit 01.06.2024) ist eine neue Rechtsgrundlage im deutschen Aufenthaltsgesetz, um den gesteuerten Zugang zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland zu ermöglichen. Neben der Arbeitsplatzsuche ermöglicht sie auch die Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.
Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche.
Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere ein 'Self-Check') sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf 'Make it in Germany'.
Bevor sie ihr Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch zuständigen Stellen in Deutschland. Informationen zu den Verfahren finden Sie hier. Interessierte Fachkräfte sollten dieses Verfahren frühzeitig einleiten.
Die Gebühr für ein Visum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss bei der Antragstellung in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen (siehe Checklist unten). Unvollständige Anträge verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen. Bitte bemühen Sie sich deswegen darum, den Antrag vollständig, also mit allen erforderlichen Dokumenten einzureichen. Die Visastelle behält sich vor, weitere Dokumente anzufordern. Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich; bitte buchen Sie Ihre Reise erst nach Erhalt des Visums.
Ihre Terminanfrage senden Sie bitte per E-Mail direkt an die Botschaft (info@kampala.diplo.de). Aufgrund hoher Nachfrage erwarten wir, dass sich lange Wartezeiten aufbauen werden. Bitte fügen Sie Ihren Ausbildungsabschluss und den Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse bei.
Wir bitten Sie, keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden die Antragstellenden so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
CHECKLISTE VISUMSANTRAG
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) inkl. unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars).
- Ein aktuelles Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- Gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) und eine Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten
- Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch ein Sperrkonto oder förmliche Verpflichtungserklärung decken.
- Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1.027 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 12.324 € ist. Dies können Sie durch ein sogenanntes Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung nachweisen.
- Sperrkonto: Das Sperrkonto kann nach Mitteilung der Botschaft vorgelegt werden, dass die weiteren Voraussetzungen für das Visum erfüllt sind. Allerdings müssen bei der Antragstellung die Unterlagen über die vorhandenen Mittel (z.B. Kontoauszug) vorgelegt werden. Das Visum wird nicht erteilt, wenn das Sperrkonto nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nachgewiesen wird. Alternativ können das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung eröffnen. In diesem Fall wird der Visumbeantragung ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert.
- Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen.
- Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG, in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Original + 1 Kopie)
- private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums!)
SIE SIND EINE FACHKRAFT?
Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:
- Berufsausbildungsabschluss in Deutschland (Original + 1 Kopie)
ODER
- Hochschulabschluss in Deutschland (Original + 1 Kopie)
ODER
- Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + 1 Kopie)
ODER
- Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss)
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
- Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB (Original + Kopie)
ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original + 1 Kopie)
Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden.
SIE SIND KEINE FACHKRAFT?
Wenn Sie keine Fachkraft sind, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:
- ausländischer Berufsausbildungsabschluss (Original + 1 Kopie) SOWIE
- Bescheinigung (Original + 1 Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer)
ODER
- Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original + 1 Kopie)
ODER
- ausländischer Hochschulabschluss (Original + 1 Kopie) SOWIE
- Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule)
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
- Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB (Original + 1 Kopie)
ODER
- Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Original + 1 Kopie)
Sprachkenntnisse:
- Bescheinigung (Original + 1 Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1!
UND/ODER
- Bescheinigung (Original + 1 Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.
Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf unserer Website und auf 'Make it in Germany' zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:
- tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang
- Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Originale + 1 Kopie)
- Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
- ungekündigte Mietverträge
- Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
- Pässe mit Visa und Einreisestempeln
- Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor.
Allgemeine Informationen
1. Die Blaue Karte
Bei der Blauen Karte (EU) handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilt werden kann. Angehörige von Drittstaaten mit akademischer Ausbildung, oder die ein sonstiges tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben, oder mit Kenntnissen und Fähigkeiten im IT-Bereich haben damit die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat aufzunehmen – sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Für die Beantragung der Blauen Karte (EU) in Deutschland benötigen Sie:
- einen in Deutschland vergleichbaren akademischen Universitäts- oder Hochschulabschluss, oder Nachweise über erfolgreichen Abschluss eines sonstigen tertiären Bildungsprogramms bzw. Qualifikationen im IT-Bereich,
- ein Ihrer Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland und
- ein jährliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 45.300 Euro.
Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin sowie für Berufsanfänger gilt ein verringertes Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 39.682,80 Euro (im Jahr 2023)/ 41.041,80 (im Jahr 2024). In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zustimmen. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, ist eine Berufsausübungserlaubnis zwingend erforderlich.
2. Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf
Eine Fachkraft mit Berufsausbildung, die eine als gleichwertig zur qualifizierten deutschen Berufsausbildung anerkannte ausländische Berufsqualifikation besitzt, kann ein Visum zur Erwerbstätigkeit gem. § 18a AufenthG beantragen.
Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland z.B. in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft, Verwaltung, Tourismus, IT etc.
3. Arbeitsaufnahme für Akademiker
Eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung, die einen deutschen Hochschulabschluss ODER einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss ODER einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt, kann ein Visum zur Erwerbstätigkeit gem. § 18b AufenthG beantragen.
Online-Beantragung
Das Visum wird online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragt. Bitte füllen Sie Ihr Antragsformular online aus und laden Sie folgende Unterlagen hoch:
- Kopie Reisepass
- Antragsformular
- Passfoto
- Geburtsurkunde
- Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren ODER den folgenden vom Arbeitgeber ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungsvordruck (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis auf www.bund.de)
- Arbeitsvertrag, aus dem sich Ihr Monatsgehalt und die Anzahl der Arbeitsstunden ergeben
- Diplom des Hochschulabschlusses (bei IT-Spezialisten: nur falls vorhanden) oder des Abschlusses eines sonstigen tertiären Bildungsprogramms
- Nachweis der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss (entfällt bei Ausbildungsberuf, bei IT-Spezialisten: nur falls vorhanden):
- KMK ZAB Anerkennungsschreiben mit Bestätigung der Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses
- ODER beide Anabin -Auszüge zu Universität (H+) UND zu Studienabschluss (gleichwertig zum deutschen Universitätsabschluss).
- Nur für Ausbildungsberufe: Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde für Ihren Studien- oder Ausbildungsabschluss als gleichwertig zum deutschen Abschluss (z.B. Hotelfachmann: IHK FOSA; Landwirt: Landwirtschaftskammer etc.)
- Bei IT-Spezialisten: Lebenslauf UND Nachweis der Arbeitserfahrung, z.B. Arbeitszeugnisse, Schulungszertifikate, etc.
- Nachweis Krankenversicherungsschutz:
- Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
- ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht
- ODER eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Ihre Angaben und Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und erfolgreich eingereicht wurden. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, wird dies mit Ihnen direkt über das Auslandsportal geklärt.
Sie benötigen im Anschluss einen Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr von 75 Euro in bar in UGX bezahlt. Der Termin in der Auslandsvertretung wird über das Auslandsportal gebucht.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ein Arbeitsvisum beantragen möchten, das nicht unter die Kategorie „Blaue Karte“ fällt, müssen Sie das übliche Verfahren durchlaufen und den Antrag persönlich bei der Botschaft stellen. Bitte beachten Sie die Informationen oben.
Wichtige Informationen:
Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.
Zur Beschleunigung des Verfahrens, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.
Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.
Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie bei Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem BQFG: u.a. für nicht handwerkliche Gewerbeberufe: IHK (FOSA); für Handwerksordnung: Handwerkskammer; für Landwirtschaft: Landwirtschaftskammer; für Gesundheitsdienstberufe: Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und die Apothekerkammern; usw.
Ausländische Urkunden, die weder in Uganda noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen übersetzt sein.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen anfordern kann.
Hinweise für Visuminhaber
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail informiert. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erstellen Sie bitte eine Vollmacht, welche Sie Ihrem Vertreter mitgeben können.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.