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Nationale Visa

Visa, © Colourbox
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Allgemeine Informationen zur Beantragung
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Zuständigkeit
Die deutsche Botschaft in Kampala ist nur zuständig für Anträge von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Uganda oder im Südsudan haben und (sofern sie nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes haben) über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen.
Termin
Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Den Link zu unserem Online Buchungssystem finden Sie hier. es sei denn, Sie stellen Ihren Antrag online über das Auslandsportal. Weitere Informationen dazu finden Sie in den einschlägigen Kategorien.
Das online Terminvergabesystem ist kostenlos. Sie sollten eine Buchung unbedingt selbst durchführen oder nur mit einer Person Ihres Vertrauens. Die Buchungsmöglichkeiten sind für alle gleich, Vermittler oder Agenturen haben keinen besonderen oder bevorzugten Zugang zur Terminvergabe, auch wenn sie das behaupten. Damit werbende Angebote sind nicht seriös und sind ursächlich für eine Verschlechterung der Terminsituation für alle.
Antragstellung
Anträge müssen persönlich eingereicht werden und dürfen nicht per Kurier, Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.
Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Bitte denken Sie auch daran, dass Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst durch einen in Deutschland ansässigen Übersetzer übersetzt werden müssen.
Überprüfung ugandischer Urkunden:
Bei Beantragung eines Langzeitvisums bedarf es möglicherweise der Überprüfung von ugandischen Urkunden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte übersenden Sie der Visastelle keine Unterlagen ohne Aufforderung. Bringen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen direkt zum Termin mit.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz im Visumsverfahren gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) finden sie hier.
Familienzusammenführung
Ausländische Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, eine Familienzusammenführung/Familiennachzug zu beantragen. Genauere Informationen zu den einzelnen Fallkonstellationen entnehmen Sie bitte aus den folgenden Informationen.
Die Visagebühren für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung liegen bei 75,00 Euro (für Minderjährige 37,50 €) - zahlbar nur in bar und in Uganda Schilling. Die Gebühren sind festgesetzt gem. §46 AufentG. Denken Sie bitte daran, dass Zahlungen in Euro oder per Kreditkarte nicht akzeptiert werden. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs der deutschen Botschaft Kampala. Für Ehegatten von Deutschen oder EU-Bürgern, Eltern von minderjährigen Deutschen oder EU-Bürgern, Kinder von Deutschen oder EU-Bürgern unter 18 Jahren und für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Visumgebühr.
Ausländische Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, eine Familienzusammenführung/Familiennachzug zu beantragen.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Beachten Sie bitte, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Heiratsurkunde, ggf. Scheidungspapiere im Falle einer früheren Ehe
- Im Falle einer religiösen Trauung: Nachweis der Eintragung vom Standesamt des Landes, in dem die Trauung stattgefunden hat
- Wenn die Ehe in einem anderen Land als dem Herkunftsland geschlossen wurde: Nachweis des Personenstandes vor der Eheschließung durch die zuständige Behörde des Herkunftslandes
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Nachweis einer gültigen Reiseversicherung, sofern der Abschluss in die deutsche gesetzliche/staatliche/private oder familiäre Krankenversicherung vor der Ankunft in Deutschland nicht möglich ist
- Aktuelle Meldebescheinigung des Ehegatten/der Ehegattin
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Ehepartners
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn Ihr Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist
- Nachweis der Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A1, z. B. ein Sprachzertifikat „Start 1 Deutsch“ des Goethe-Instituts, nicht älter als ein Jahr. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum. Die Vorlage eines Deutschzertifikats ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ehepartner ein Unionsbürger ist. Unionsbürger sind in Deutschland wohnhafte Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der EU, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Weitere Ausnahmen vom Sprachnachweis finden Sie hier.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Wenn Sie beabsichtigen, mit einem/einer deutschen Staatsangehörigenin oder einer dauerhaft in Deutschland lebenden Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen und daher gemeinsam in Deutschland leben möchten, müssen Sie ein Langzeitvisum für die beabsichtigte Eheschließung / Gründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Standesamtes in Deutschland, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Eheschließung/Gründung der Lebenspartnerschaft erfüllt sind; einschließlich eines Zeitrahmens/Datums. Bei Antragstellung genügt der Nachweis, dass dieses Verfahren eingeleitet wurde.
- Familienstandsbescheid des ugandischen Bewerbers von der URSB (nicht älter als sechs Monate), ggf. Scheidungspapiere.
- Internationales Sprachzertifikat A1 des Goethe-Instituts, nicht älter als ein Jahr. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum.
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
Eine Kopie:
- Aktuelle Meldebescheinigung des/der Verlobten
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des/der Verlobten
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn die Person, mit der Sie heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen möchten, kein deutscher Staatsangehöriger ist
- Nachweis einer gültigen Reiseversicherung, sofern der Abschluss in die deutsche gesetzliche/staatliche/private oder familiäre Krankenversicherung vor der Einreise nach Deutschland nicht möglich ist
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Ihr Kind zu der in Deutschland lebenden Familie nachziehen soll.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Aktuelle Meldebescheinigung der Eltern in Deutschland
- Ggf.: Heiratsurkunde der Eltern (siehe oben)
- Wenn das Kind nur einem Elternteil folgen möchte, machen Sie bitte eine der folgenden Angaben:
- gültige gerichtliche Anordnung zur Verwahrung des Sorgerechts einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
- Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
- Falls zutreffend: Vaterschaftsanerkennung
- Wenn der/die Bewerber/in 16 Jahre oder älter ist: Sprachzertifikat „C 1“ des Goethe-Instituts. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum.
Eine Kopie:
- Kopie des Reisepasses/der Reisepässe der Eltern mit einer Kopie der Aufenthaltserlaubnis (falls zutreffend).
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie Mutter oder Vater eines Kindes sind, welches in Deutschland lebt. Dies gilt auch, wenn der Elternteil gemeinsam mit dem Kind nach Deutschland ziehen möchte.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit eine Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes und Nachweis der Schwangerschaft durch den Arzt
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. des Aufenthaltsstatus des Kindes (ggf. deutscher Reisepass, Vaterschaftsanerkennung, Heiratsurkunde der Eltern)
- Aktuelle Meldebescheinigung des Kindes bzw. der Eltern in Deutschland
- Sorgerechtsnachweis (ggf. Heiratsurkunde oder gültiger Sorgerechtsbeschluss). Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat, machen Sie bitte eine der folgenden Angaben:
- gültige gerichtliche Anordnung zur Verwahrung des Sorgerechts einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
- Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten.
Die zuständige Behörde für Visumanträge von Staatsangehörigen aus Eritrea oder Somalia ist die Deutsche Botschaft in Nairobi. Die Deutsche Botschaft in Kampala kann Anträge nur entgegennehmen, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort in Uganda oder im Südsudan liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis seit mehr als 6 Monaten in Uganda oder Südsudan leben. Ist dies nicht der Fall, sind Sie nicht berechtigt, sich in Kampala zu bewerben.
Dokumente, die nicht auf Englisch oder Deutsch ausgestellt sind: Es muss eine notariell beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments ins Deutsche eingeholt werden. Die Übersetzung muss im Original mit zwei weiteren Kopien eingereicht werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Erforderliche Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Kopie des Reisepasses des Familienmitglieds in Deutschland
- Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Familienangehörigen in Deutschland
- Kopie der aktuellen Meldebescheinigung
- Kopie des Anerkennungsbescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Familienangehörigen in Deutschland, inklusive Unanfechtbarkeitsbescheid – genannt: „Bescheid“
- Bei Vertretung durch eine andere Person, z.B. Anwalt oder Betreuer: Vollmacht in zweifacher Ausfeührung erforderlich
- Visumgebühr: 75 Euro (37,50 Euro für Minderjährige unter 18 Jahren) (Gebühr ist NUR in ugandischen Schilling zu zahlen; umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs der Botschaftskasse)
- Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Uganda (Proof of Registration (POR) von UNHCR oder Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Uganda im Original plus zwei Kopien – bitte beachten: Bei einem nachgewiesenen Aufenthalt von sechs Monaten in Uganda wird in der Regel von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen)
- Geburtsurkunde; Original plus eine Kopie
- Nachweis über die fristgerechte Einleitung des Bewerbungsverfahrens – zwei Exemplare bei erstmaliger Bewerbung zur Fristwahrung („fristwahrende Anzeige“)
- Nur für eritreische Staatsbürger:
- Taufurkunde; Original plus eine Kopie
- Eritreischer Personalausweis plus eine Kopie der Vorder- und Rückseite
- Endgültige Beglaubigung aller eritreischen Dokumente wie Geburts-/Todes-/Heiratsurkunden
a) Ehegattennachzug
- Bei standesamtlicher Trauung: Heiratsurkunde im Original plus eine Kopie
- Bei Heirat im Rahmen einer religiösen Zeremonie oder nach Gewohnheitsrecht: Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung; Original mit einer Kopie UND Originalregistrierung der Ehe mit eine Kopie
- Nachweis der Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A1, z. B. ein Sprachzertifikat „Start 1 Deutsch“ des Goethe-Instituts, nicht älter als ein Jahr. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum. Die Vorlage eines Deutschzertifikats ist nicht erforderlich, wenn Ihr Ehepartner ein Unionsbürger ist. Unionsbürger sind in Deutschland wohnhafte Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der EU, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Weitere Ausnahmen vom Sprachnachweis finden Sie hier.
b) Nachzug von Kindern
- Nachweis der Heirat der Eltern, wie unter a)
- Sorgerechtsnachweis, wenn beide Elternteile nicht unterzeichnen oder zustimmen können (z. B. Sterbeurkunde im Original plus eine Kopie ODER Sorgerechtsbeschluss im Original plus eine Kopie).
c) Nachzug zu einem anerkannten minderjährigen Flüchtling
- Heiratsurkunde, wie in a)
- Geburtsurkunde des Kindes; Original plus eine Kopie
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente wie Zertifikate, Sprachzertifikate, DNA-Berichte, Alterstests usw. anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Hinweis: Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union als Deutschland, eines anderen Staates des EWR/Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie können nach Deutschland ziehen, um dort zu arbeiten oder zu studieren. Das gleiche Recht auf Freizügigkeit haben Familienangehörige, die mit diesen Staatsangehörigen nach Deutschland kommen oder später nachziehen wollen, auch wenn sie nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen. Es gelten bestimmte Bedingungen.
Wenn Sie ein Langzeitvisum zur Familienzusammenführung mit Ihrem/Ihrer Ehegatten/Ehegattin oder für Ihr Kind oder zu einem in Deutschland lebenden Kind beantragen möchten, der/der/das nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber Bürger/in eines EU-/EWR-Landes ist, müssen Sie dieses Visum beantragen.
Bitte lesen Sie die Anforderungen sorgfältig durch und reichen Sie alle benötigten Dokumente entsprechend ein, um während des gesamten Visumantragsprozesses wertvolle Zeit und Mühe zu sparen.
Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer übersetzt werden müssen.
Generell bitten wir Antragstellende, unser Terminbuchungssystem zu nutzen. Sollte es jedoch zu längeren Wartezeiten für Termine kommen, können wir für Familienangehörige eines EU-/EWR-Bürgers (nicht Deutsche) Sondertermine vereinbaren. Bitte senden Sie Ihre Anfrage für einen Sondertermin direkt per E-Mail an die Visastelle. Bitte fügen Sie einen Nachweis bei, dass Ihr/e Ehegatte/Ehegattin bzw. Ihre Betreuungsperson die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebt (Kopie des Reisepasses, Meldebescheinigung).
Familienzusammenführung für Ehepartner
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Ehepartner mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen möchten.
Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit eine Kopie wie unten angegeben ein:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Heiratsurkunde oder Familienstandsbrief (nicht älter als 6 Monate), ggf. Scheidungspapiere im Falle einer früheren Ehe (letzteres gilt sowohl für ugandische Staatsangehörige als auch für Drittstaatsangehörige)
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Einladungsschreiben mit Angabe der Adresse, an der der/die Antragsteller/in zusammen mit dem/der Ehegatten/Ehegattin wohnen wird
Eine Kopie:
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Ehepartners
- Gegebenenfalls: Meldebescheinigung Ihres Ehepartners in Deutschland
- Gegebenenfalls: Nachweis einer Erwerbstätigkeit Ihres Ehegatten in Deutschland
Familienzusammenführung für Kinder
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Ihr Kind zu einem oder beiden Elternteilen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen soll.
Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit einer Kopie wie unten angegeben ein:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragsstellerin
- Einladungsschreiben des/der Elternteil(e) in Deutschland die Adresse, an der der/die Antragsteller/in zusammen wohnen wird
- Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung
- Wenn das Kind nur einem Elternteil nachziehen möchte, wird eins der folgenden Dokumente zur Bestätigung des alleinigen Sorgerechts benötigt:
- Gültiger Gerichtsbeschluss für das Sorgerecht einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
- Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
Eine Kopie:
- Kopie des Reisepasses der Eltern
- Gegebenenfalls: eine Kopie seiner/ihrer Aufenthaltserlaubnis und Meldebescheinigung in Deutschland
- Gegebenenfalls: Nachweis über den Beruf des/der Elternteil(s) in Deutschland
Familienzusammenführung zu einem in Deutschland lebenden Kind
Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Kind mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen wollen.
Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit einer Kopie wie unten angegeben ein:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
- Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung
- Wenn das Kind nur einem Elternteil nachziehen möchte, wird eins der folgenden Dokumente zur Bestätigung des alleinigen Sorgerechts benötigt:
- Gültiger Gerichtsbeschluss für das Sorgerecht einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
- Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
- Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
Eine Kopie:
- Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Kindes
- Nachweis, dass entweder Sie Unterhalt für Ihr Kind zahlen oder dass Ihr Kind Unterhalt für Sie zahlt
- Falls zutreffend: Meldebescheinigung Ihres Kindes in Deutschland
- Falls zutreffend: Nachweis einer Beschäftigung des Kindes in Deutschland
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
Nach Abschluss des Verifizierungsprozesses dauert die Bearbeitung des Visumantrags in der Regel etwa zwei Wochen, sofern keine weiteren Fragen bestehen. Wir empfehlen Ihnen dringend, kein Flugticket zu kaufen, solange das Visum nicht erteilt wurde. Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf der folgenden Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:
Terminvergabesystems des Auswärtigen Amts - Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten
Antragstellende, die sich für einen Termin zur Beantragung eines Visum zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland registriert haben, werden anschließend von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP), kontaktiert.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminbuchung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), registrieren Sie sich bitte erneut bzw. kontaktieren Sie IOM:
Tel. +49 30 2902245500, E-Mail info.fap.de@iom.int
Rufen Sie bitte Ihre E-Mails regelmäßig ab und kontrollieren Sie den Spamordner.
Falls Sie kein Visum mehr benötigen, so stornieren Sie bitte Ihre Registrierung oder informieren Sie die Deutsche Botschaft Kampala über das Kontaktformular.
Isolierte Sprachkurse
Wenn Sie in Deutschland einen Sprachkurs absolvieren möchten, dann benötigen Sie dafür ein entsprechendes Visum. Hier finden Sie mehr Informationen.
Allgemeine Informationen
Zur Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16f des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für die Dauer von über drei Monaten bis zu maximal einem Jahr erteilt werden. Es muss sich um einen Intensivsprachkurs mit täglichem Unterricht und mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche handeln, der von vorneherein zeitlich begrenzt ist und auf den Erwerb umfassender Deutschkenntnisse ausgerichtet ist. Abend- und Wochenendkurse fallen nicht darunter.
Der Antragsteller hat seine Beweggründe für einen längeren Aufenthalt in Deutschland zum Erwerb der deutschen Sprache darzulegen. Vorkenntnisse der deutschen Sprache sind zwar nicht Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, aber die Motivation zum Erwerb vertiefter Deutschkenntnisse wird deutlicher erkennbar, wenn sich der Antragsteller bereits Deutschkenntnisse angeeignet hat.
Bitte beachten Sie, dass der Zweck Ihres Aufenthalts nach der Beantragung des Visums nicht mehr geändert werden kann (z. B. zu Studienzwecken) und dass Ihre Ausreise aus Deutschland nach Ablauf Ihres Visums zwingend erforderlich ist.
Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Bestätigung der Anmeldung an einer Sprachschule (mind. 18 Stunden Sprachkurs pro Woche)
- Nachweis erworbener Schulabschlüsse, Hochschulabschlüsse oder sonstiger Bildungsabschlüsse
- Motivationsschreiben, in dem Sie die Relevanz des Sprachkurses für Ihre Zukunft erläutern
- Unterkunftsnachweis mit Angabe der Adresse (Mietvertrag/Studentenwohnheim etc.)
- Nachweis über Deutschkenntnisse (z. B. Bescheinigung über die von Ihnen besuchten Deutschkurse)
- Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel – bitte legen Sie einen der folgenden Nachweise vor:
- Formelle Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AuslG eines in Deutschland ansässigen Menschen für die Dauer des Aufenthaltes des Antragstellers in Deutschland
- Nachweis ausreichender eigener finanzieller Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland (z. B. Kontoauszug, Bescheinigung des Arbeitgebers, …) oder Nachweis eines gesperrten Bankkontos* in Deutschland
*Bei der Beantragung eines Visums können Sie durch die Eröffnung eines Sperrkontos nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Der Lebensunterhalt kann im Visumsverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Es wird empfohlen den Antrag auf Eröffnung des Sperrkontos schnellstmöglich zu stellen, sobald die Zulassung der Hochschule vorliegt. Wenn Sie sich für ein Sperrkonto bei der z.B. Deutschen Bank entscheiden, so können zwischen der Vorsprache zur Unterschriftsbeglaubigung auf dem Eröffnungsantrag und der letztendlichen Bestätigung der Eröffnung durch die Deutsche Bank in Spitzenzeiten bis zu 8 Wochen liegen, wobei anschließend die Überweisung auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Um sicherzustellen, dass die Immatrikulationsfrist der Sprach-/Hochschule nicht verpasst wird und der Visumantrag daran scheitert, sollte die Eröffnung des Sperrkontos also stets so schnell wie möglich in die Wege geleitet werden.
Forscher und Wissenschaftler
Als Forscher oder Wissenschaftler finden Sie alle notwendigen Information zur Visumbeantragung hier:
Allgemeine Informationen
Die Erteilung eines Visums für Forscher und Wissenschaftler richtet sich nach den in § 18d Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bzw. § 19c Abs. 1 AufenthG in Verbindung mit § 5 Beschäftigungsverordnung (BeschV) genannten Voraussetzungen.
Für die Beantragung eines entsprechenden Visums müssen Sie in Deutschland tätig werden als
- Wissenschaftliches Personal von Hochschulen und Forschungseinrichtungen und von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen,
- Gastwissenschaftler, Ingenieure und Techniker als technische Mitarbeiter im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers sowie wissenschaftliche Mitarbeiter, die auf Einladung einer Hochschule oder einer öffentlich-rechtlichen, überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten oder als öffentliches Unternehmen in privater Rechtsform geführten Forschungseinrichtung tätig werden oder
- Forscher, die eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens mit einer Forschungseinrichtung abgeschlossen haben.
Grundsätzliche Hinweise
-
Ihren Visumsantrag zum Zwecke der Forschung und der Durchführung wissenschaftlicher Tätigkeiten stellen Sie hier
-Alle Antragsunterlagen sind im Original mit 1 Kopie einzureichen.
-Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der unten aufgeführten Reihenfolge.
-Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen oder englischen Übersetzung eingereicht werden.
-Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern
-Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare sowie Anträge mit unvollständigen Unterlagen verzögern die Bearbeitung und können zur Ablehnung des Antrags führen.
-Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. ein bis zwei Monate, in Einzelfällen auch länger.
-Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass mit 1 Kopie der Lichtbildseite. Sind Sie Ausländer, der in Kenia, Burundi, Somalia, Eritrea, Sudan oder den Seychellen wohnt, muss eine Aufenthaltsgenehmigung für den Staat Ihres Wohnorts oder eine Rückkehrberechtigung vorgelegt werden.
- 1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ein digitales Antragsformular, das online ausgefüllt werden kann, finden Sie auf https://videx-national.diplo.de
- 2 aktuelle identische biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund
- Unterschriebene Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots. Bitte unterschreiben Sie dieses Formular
- ein lückenloser tabellarischer Lebenslauf in deutscher oder englischer Sprache
-
a)Für Forscher: Unterschriebene Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden unterschriebenen Vertrag zur Durchführung eines Forschungsvorhabens
b)Für (Gast-)Wissenschaftler:
- Unterschriebener Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung/ Hochschule
Der Vertrag muss folgende Angaben beinhalten:
• die Art der wissenschaftlichen Tätigkeit
• die zu besetzende Stelle
• die Dauer des Aufenthalts
• die Finanzierung des Aufenthalts (entweder die Höhe des Gehalts oder die Höhe des Stipendiums und aus welchen Mitteln dieses Stipendium gewährt wird)
• die einladende Institution
• Ggf. Nachweis über die Anerkennung der jeweiligen Forschungseinrichtung durch das BAMF.- Vom Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
-
Qualifikationsnachweise:
-
Für Forscher: Nachweis Doktorgrad oder Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen eröffnet.
-
Für (Gast-)Wissenschaftler: Hochschulabschluss
-
-
Nur für Forscher: schriftliche Kostenübernahmeverpflichtung für Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen – hiervon kann abgesehen werden, wenn die Tätigkeit der Forschungseinrichtung überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
-
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag, ein Sperrkonto oder ein Stipendium. Für den Aufenthalt in Deutschland müssen dem Antragsteller monatlich mindestens 1.027 Euro zur Verfügung stehen, wenn kein Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Der Nachweis über diese Mittel kann durch die Aufnahmevereinbarung/den entsprechenden Vertrag nachgewiesen erbracht werden. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis vorgesehen ist, muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn (ab Januar 2024: 12,41,- Euro brutto pro Stunde) nachgewiesen werden. Bei Antragstellung sind finanzielle Mittel für die gesamte Zeit des Aufenthalts nachzuweisen.
-
Nachweis über Incoming-Krankenversicherungsschutz, gültig für ein Jahr ab Einreise in das Bundesgebiet oder den gesamten Aufenthaltszeitraum in Deutschland, sofern der Aufenthalt weniger als ein Jahr betragen soll.
-
Visumgebühr in Höhe von 75 Euro, zahlbar in Uganda-Schilling
Haftungsausschluss:
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf den Erkenntnissen und Einschätzungen zum Zeitpunkt der Texterfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Neuerungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.
Au-Pair & Freiwilligendienste
Wenn Sie in Deutschland als Au-Pair arbeiten möchten oder einen Freiwilligendienst leisten möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen.
Dieses Visum ist für Antragsteller/innen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens 18 Jahre alt sind und als Au-Pair in einer Gastfamilie in Deutschland arbeiten möchten.
Die Dauer eines Au-Pair-Aufenthalts darf 12 Monate nicht überschreiten. Die Unterbringung kann über eine Au-Pair-Agentur oder durch eine direkte Vereinbarung zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair-Bewerber organisiert werden.
Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Motivationsschreiben, welches die Relevanz des Au-Pair-Aufenthalts für Ihre Zukunftspläne deutlich macht
- Au-Pair-Arbeitsvertrag mit der Gastfamilie, in dem die Rechte und Pflichten des Au-Pairs festgelegt sind (z. B. eine Vergütung von mindestens 280,- EUR pro Monat; 2 Tage Urlaub pro Monat, max. Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche und 6 Stunden pro Tag); Krankenversicherung, Teilnahme an einem Deutschkurs), Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache
- Nachweis über Deutschkenntnisse entsprechend Niveau A1, z.B. Internationales A1-Zertifikat (SD1)
- Schul- oder Hochschulzeugnisse, Nachweis der aktuellen Berufstätigkeit
- Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
- Erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie
- Von der Gastfamilie ausgefüllter Fragebogen. Den Fragebogen finden Sie hier
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Dieses Visum für Antragsteller/innen, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten möchten.
Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.
Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:
Originale Dokumente:
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben) UND unterzeichnete und datierte Erklärung über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG.
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit einer Kopie des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
- Ein aktuelles Passfoto nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
Original und eine Kopie:
- Motivationsschreiben, welches die Relevanz des Au-Pair-Aufenthalts für Ihre Zukunftspläne deutlich macht
- Lebenslauf des beruflichen Werdegangs mit Angabe der von Ihnen erworbenen Zeugnisse, Diplome etc. inklusive Ihres Abiturzeugnisses, Erfahrung im ehrenamtlichen Engagement, …
- Vertrag/Vereinbarung mit der für den Freiwilligendienst in Deutschland zuständigen Behörde einschließlich der relevanten Informationen zur Unterkunft und ausreichenden Mitteln zum Lebensunterhalt.
- Wenn Sie beabsichtigen, beim Bundesfreiwilligendienst zuarbeiten, muss der Vertrag vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, der Ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, der Zentrale und der für den Freiwilligendienst zuständigen Stelle unterzeichnet werden .
- Wenn Sie beabsichtigen, an den Programmen „Freiwilliges Soziales Jahr“ oder „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ teilzunehmen, muss der Vertrag von Ihnen, dem jeweiligen Träger und ggf. Ihrem zugewiesenen Arbeitsplatz unterzeichnet werden.
- Geburtsurkunde
- Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
- Nachweis über Deutschkenntnisse oder eine Bestätigung der Ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, dass bei der Einreise Kenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können
- Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.
Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.
Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.
Um ein Visum für Au Pair-Tätigkeit, Freiwilligendienst oder Praktikum zu beantragen, müssen Sie sich zunächst auf eine Warteliste für die Vergabe eines Termins zur persönlichen Vorsprache bei der Botschaft Kampala registrieren. Bitte folgen Sie hierzu dem Link zum Terminbuchungssystem. Sie erhalten im Anschluss an die Registrierung eine Bestätigung per E-Mail. In einer gesonderten E-Mail wird Ihnen dann der genaue Termin (Datum/Uhrzeit) mitgeteilt.
Aufgrund der extrem hohen Nachfrage ist im Moment mit Wartezeiten auf einen Termin in der Kategorie FSJ/Au-Pair von über einem Jahr zu rechnen. Die Benachrichtigung über den vergebenen Termin erfolgt ca. 4-5 Wochen vor dem Termin. Wir bitten Sie von Nachfragen zur Dauer der Terminvergabe abzusehen.
Sobald Sie eine Buchungsbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie das Antragsformular sowie die Belehrung gem. § 54 AufenthG auszufüllen und auszudrucken. Der Ausdruck muss zur persönlichen Vorsprache mitgebracht werden.
Das Antragsformular kann hier elektronisch ausgefüllt werden.
Wichtige Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten sowohl bei der Registrierung auf die Warteliste als auch beim Ausfüllen des Antragsformulars vollständig und korrekt anzugeben. Auch geringfügige Fehler können zur Ablehnung des Antrags oder erheblichen Verzögerungen führen. Sie erhalten keinen Zugang zur Visastelle erhalten, wenn die bei der Registrierung angegebenen Personaldaten nicht korrekt sind.
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Hinweise für Visuminhaber
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail informiert. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erstellen Sie bitte eine Vollmacht, welche Sie Ihrem Vertreter mitgeben können.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.