Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Personalausweis
Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek
Interessieren Sie sich für einen deutschen Personalausweis? Lesen Sie hier, wann die Beantragung Sinn macht und wie Sie beantragen können.
Allgemeine Informationen:
Brauche ich im Ausland einen Personalausweis?
Im Ausland sind Sie als Deutsche/r nicht verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sinnvoll ist ein Personalausweis nur dann, wenn Sie sich öfter in Deutschland aufhalten oder wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten. Was das ist und wer es anbietet können Sie im Personalausweisportal einsehen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert.
Wenn Sie keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie wählen, ob im Personalausweis Ihre derzeitige ausländische Adresse oder der Eintrag „keine Hauptwohnung in Deutschland“ vermerkt sein soll.
Bitte beachten Sie, dass der deutsche Personalausweis in der Regel nicht für die Einreise in Länder außerhalb der EU ausreicht. Insbesondere können sich Reisende, die ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausreisten, nicht darauf verlassen, dass sie ohne Reisepass in das Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren können. Es ist daher empfehlenswert neben dem Personalausweis auch einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller/innen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.
Personalausweise können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragt werden. Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein. Bitte bringen Sie das Antragsformular und alle nötigen Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Mehr Informationen zur Beantragung finden Sie im folgenden Abschnitt.
Beantragung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
- ein vollständiges ausgefülltes Antragsformular (siehe unter Downloads)
- zwei identische, aktuelle, biometrietaugliche Passfotos. Bitte schneiden Sie die Passfotos nicht selbst zu! (siehe Fotomustertafel unter Downloads)
- Ihre Geburtsurkunde
- bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung in Uganda
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung (zum Download auf unserer Seite)
- falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Beibehaltungsgenehmigung
- falls zutreffend, Ihre deutsche Promotionsurkunde, wenn Sie Ihren Doktorgrad im Pass eingetragen haben möchten
- Ist in Ihrem derzeitigen Reisepass ein anderer Wohnort eingetragen als Ihr derzeit aktueller Wohnort? Bitte bringen Sie eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall noch weitere Unterlagen nachzufordern.
Bitte denken Sie auch daran, dass Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst durch eine/n in Deutschland ansässige/n Übersetzer/in übersetzt werden müssen.
Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 8 bis 10 Wochen (ohne Gewähr).
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
- ein vollständiges ausgefülltes Antragsformular (siehe unter Downloads)
- zwei identische, aktuelle, biometrietaugliche Passfotos. Bitte schneiden Sie die Passfotos nicht selbst zu (siehe Fotomustertafel unter Downloads)
- Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes. Die Geburtsurkunde muss außerdem die Namen der Eltern enthalten.
- bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung in Uganda
- Reisepässe beider Elternteile
- gültige Aufenthaltsberechtigung in Uganda des deutschen Elternteils
- Heiratsurkunde der Eltern
- falls Eltern bei der Geburt nicht verheiratet waren, wird Vaterschaftsanerkennung oder „acknowledgement of paternity“ benötigt
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namenführung
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahre)
- Ist im derzeitigen Reisepass ein anderer Wohnort eingetragen als der derzeit aktuelle Wohnort? Bitte bringen Sie eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall noch weitere Unterlagen nachzufordern.
Bitte denken Sie auch daran, dass Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst durch eine/n in Deutschland ansässige/n Übersetzer/in übersetzt werden müssen.
Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 8 bis 10 Wochen (ohne Gewähr).
-
Antrag Reisepass & Personalausweis für Erwachsene und verheiratete Minderjährige PDF / 529 KB / nicht barrierefrei / 26.03.2024
-
Antrag Reisepass & Personalausweis für Minderjährige PDF / 589 KB / nicht barrierefrei / 26.03.2024
-
Muster Biometrische Passfotos PDF / 564 KB / nicht barrierefrei / 09.03.2018
-
Erklärung zur Namensführung Geburt / Application Name Declaration Birth PDF / 149 KB / nicht barrierefrei / 17.03.2021
-
Erklärung zur Namensführung in der Ehe (Ehegatten) PDF / 104 KB / nicht barrierefrei / 17.03.2021
Personalausweisgebühren
Die folgenden Gebühren sind bei Antragstellung bar in Uganda Schilling zu entrichten. Die Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft. Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühren weder mit Kreditkarte noch bar in Euro zahlen können.
Gebühren | MIT Wohnsitz | OHNE Wohnsitz |
Personalausweis ab 24 Jahre | 78,00 € | 91,00 € |
Personalausweis unter 24 Jahre | 63,80 € | 76,80 € |
Wohnsitzänderung | gebührenfrei | nicht möglich |
Versand PIN-Brief | geht nur an die Botschaft | geht nur an die Botschaft |