Neues Gebührenrecht
Ab dem 01. Juli 2025 gilt für das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretungen ein neues Gebührenrecht. Dadurch ändern sich die Gebühren für Beurkundungen, Beglaubigungen und andere Dienstleistungen. Die Gebühren für Pässe, Personalausweise und Visa ändern sich nicht.
Gebührentatbestand | Euro |
Unterschriftsbeglaubigung unter einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften in einem Beglaubigungsvermerk | 85,00 € |
Unterschriftsbeglaubigung in sonstigen Angelegenheiten in einem Beglaubigungsvermerk | 60,00 € |
Konsularische Bescheinigung mit Vorlage | 36,00 € |
Konsularische Bescheinigung ohne Vorlage | 75,00 € |
Kopie-Beglaubigungen | 26,00 € |
Beurkundung von Willenserklärungen (FamR) - Namenserklärungen | 106,00 € |
Weitere Informationen über das neue Gebührenrecht finden Sie hier.