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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsche Botschaft Kampala
Herzlich willkommen!
Deutsche Staatsangehörige können seit dem 27.06.2024 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Beibehaltungsgenehmigungen sind somit nicht mehr erforderlich.
Personen, die durch Geburt in Deutschland mehrere Staatsangehörigkeiten erworben haben (sogenannter Ius-soli-Erwerb), müssen sich im Zeitpunkt der Volljährigkeit nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden. Die Optionspflicht entfällt.
Eine Einbürgerung ist zudem bereits nach fünf statt bisher acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.
Das Gesetz enthält keine rückwirkenden Regelungen für Ereignisse vor dem 27. Juni 2024. Für solche „Altfälle“ gelten die alten Erwerbs- und Verlustgründe weiterhin.
Anträge auf Ausstellung eines Schengenvisums sollten möglichst frühzeitig beim externen Dienstleister eingereicht werden, in der Regel jedoch nicht später als 15 Kalendertage vor dem geplanten Reiseantritt.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts gibt es Informationen zum Insolvenzantrag der FTI Touristik GmbH. Ansprechpartner für Reisegäste, die von der FTI-Insolvenz betroffen sind, ist die FTI-Hotline, die unter Tel. +49 89 710 45 1409 zu erreichen ist. Reisegäste, die sich bereits am Urlaubsort befinden und dort Unterstützung benötigen, können sich auch direkt an die Servicenummer des DRSF wenden: +49 30 7895 4770.
Beziehungen sind das Wichtigste im Leben. Deutschland und Uganda haben eine sehr beständige Beziehung und sogar Freundschaft aufgebaut. Deutschland will Ugandas Erfolg!
Matthias Schauer, Botschafter
Deutschland auf einen Blick
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