Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nationale / Langzeit Visa

Pässe mit verschiedenen Visa

Visa, © Colourbox

10.04.2024 - Artikel

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.

Allgemeine Informationen zum Beantragung

Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Zuständigkeit

Die deutsche Botschaft in Kampala ist nur zuständig für Anträge von Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Uganda oder im Südsudan leben, und (sofern sie nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes haben) über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen.

Termin

Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Den Link zu unserem Online Buchungssystem finden Sie hier.

Das online Terminvergabesystem ist kostenlos. Sie sollten eine Buchung unbedingt selbst durchführen oder nur mit einer Person Ihres Vertrauens. Die Buchungsmöglichkeiten sind für alle gleich, Vermittler oder Agenturen haben keinen besonderen oder bevorzugten Zugang zur Terminvergabe, auch wenn sie das behaupten. Damit werbende Angebote sind nicht seriös und sind ursächlich für eine Verschlechterung der Terminsituation für alle.

Antragstellung

Anträge müssen persönlich eingereicht werden und dürfen nicht per Kurier, Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden.

Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Bitte denken Sie auch daran, dass Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst durch einen in Deutschland ansässigen Übersetzer übersetzt werden müssen.

Überprüfung ugandischer Urkunden: Bei Beantragung eines Langzeitvisums bedarf es möglicherweise der Überprüfung von ugandischen Urkunden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz im Visumsverfahren gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) finden sie hier.

Familienzusammenführung

Ausländische Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, eine Familienzusammenführung/Familiennachzug zu beantragen. Genauere Informationen zu den einzelnen Fallkonstellationen entnehmen Sie bitte aus den folgenden Informationen.

Die Visagebühren für nationale Visa zum Zwecke der Familienzusammenführung liegen bei 75,00 Euro (für Minderjährige 37,50 €) - zahlbar nur in bar und in Uganda Schilling. Die Gebühren sind festgesetzt gem. §46 AufentV. Denken Sie bitte daran, dass Zahlungen in Euro oder per Kreditkarte nicht akzeptiert werden. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs der deutschen Botschaft Kampala. Für Ehegatten von Deutschen oder EU-Bürgern, Eltern von minderjährigen Deutschen oder EU-Bürgern, Kinder von Deutschen oder EU-Bürgern unter 18 Jahren und für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Visumgebühr.

Ausländische Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, eine Familienzusammenführung/Familiennachzug zu beantragen.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.

Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:


Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Heiratsurkunde, ggf. Scheidungspapiere im Falle einer früheren Ehe
  2. Im Falle einer religiösen Trauung: Nachweis der Eintragung vom Standesamt des Landes, in dem die Trauung stattgefunden hat
  3. Wenn die Ehe in einem anderen Land als dem Herkunftsland geschlossen wurde: Nachweis des Personenstandes vor der Eheschließung durch die zuständige Behörde des Herkunftslandes
  4. Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
  5. Nachweis einer gültigen Reiseversicherung, sofern der Abschluss in die deutsche gesetzliche/staatliche/private oder familiäre Krankenversicherung vor der Ankunft in Deutschland nicht möglich ist
  6. Einladungsschreiben mit Angabe der Adresse, an der der/die Antragsteller/in zusammen mit dem/der Ehegatten/Ehegattin wohnen wird
  7. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Ehepartners
  8. Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn Ihr Ehegatte nicht deutscher Staatsangehöriger ist
  9. Nachweis der Deutschkenntnisse entsprechend dem Niveau A1, z. B. ein Sprachzertifikat „Start 1 Deutsch“ des Goethe-Instituts, nicht älter als zwei Jahre. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum.

Der Gesetzgeber sieht folgende Ausnahmen von der Pflicht zum Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse vor:

  1. Ausnahmen basierend auf dem/der Antragsteller/in:
    1. wenn Deutschkenntnisse offensichtlich sind (= bei persönlicher Antragstellung eindeutig erkennbare Deutschkenntnisse).
    2. bei Hochschulabsolventen mit guten Beschäftigungs- und Integrationsaussichten.
    3. wenn der geplante Aufenthalt in Deutschland nur vorübergehend ist.
    4. bei der Wiedereinreise nach Deutschland, d. h. wenn der/die Antragstellerin zuvor mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz in Deutschland gelebt hat.
    5. wenn dem/der Bewerber/in das Erlernen einer Fremdsprache aufgrund einer körperlichen, geistigen oder geistigen Behinderung oder Krankheit auf Dauer unmöglich ist.
  2. Ausnahmen basierend auf der Bezugsperson des/der Hauptberechtigten:
    1. wenn der/die in Deutschland lebende Ehegatte/Ehegattin Staatsangehörige/r eines der in § 41 der Aufenthaltsverordnung genannten Staaten ist oder in Deutschland Freizügigkeit genießt, also Staatsangehörige/r eines Mitgliedsstaates der EU (außer Deutschland) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein oder die Schweiz ist.
    2. bei Nachzug zu Fachkräften, Forschern und Selbstständigen, wenn der/die Ehegatte/Ehegattin im Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer mobilen ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Forscher ist (§ 18b Abs. 2) AufenthG (Blaue Karte EU), § 19 AufenthG (ICT-Karte), § 19b AufenthG (mobile ICT-Karte), § 18d AufenthG (Forschung), § 18f AufenthG (mobile Forscher) ist.
    3. bei Nachzug zu hochqualifizierten (§ 18c Abs. 3 AufenthG) oder selbstständigen Personen (§ 21 AufenthG), sofern die Ehe vor der Verlegung des Hauptwohnsitzes des Hauptberechtigten in das Bundesgebiet geschlossen wurde.
    4. wenn der/die Hauptberechtigte unmittelbar vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d AufenthG (Forschung) besaß.
    5. bei Nachzug zu Schutzberechtigten, sofern die Ehe vor der Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Deutschland geschlossen wurde.
  3. HINWEIS: Eine zusätzliche Ausnahme trit ein, wenn es aufgrund besonderer Umstände nicht möglich oder unzumutbar ist, dass sich der/die Ehegatte/Ehegattin vor der Einreise um den Erwerb grundlegender Kenntnisse der deutschen Sprache bemüht. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sprachkurse in dem betreffenden Land dauerhaft nicht verfügbar sind oder der Besuch solcher Kurse mit einem erheblichen Sicherheitsrisiko verbunden ist und andere erfolgsversprechende Alternativen (z. B. Nutzung von Büchern oder Online-Kursen) zum Erlernen der Sprache und deren Nachweis nicht zur Verfügung stehen.
    Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie die Voraussetzungen für eine solche Befreiung erfüllen, müssen Sie bei der Einreichung Ihres Antrags einen entsprechenden Nachweis über das Vorliegen des Befreiungsgrundes erbringen.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine der Ausnahmen auf Sie zutrifft oder welche Nachweise erforderlich sind, können Sie sich unter Beschreibung Ihrer Situation per E-Mail (visa@kamp.diplo.de) erkundigen.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Wenn Sie beabsichtigen, mit einem/einer deutschen Staatsangehörigenin oder einer dauerhaft in Deutschland lebenden Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft einzugehen und daher gemeinsam in Deutschland leben möchten, müssen Sie ein Langzeitvisum für die beabsichtigte Eheschließung / Gründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:


Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Standesamtes in Deutschland, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Eheschließung/Gründung der Lebenspartnerschaft erfüllt sind; einschließlich eines Zeitrahmens/Datums. Bei Antragstellung genügt der Nachweis, dass dieses Verfahren eingeleitet wurde.
  2. Familienstandsbescheid des ugandischen Bewerbers von der URSB (nicht älter als sechs Monate), ggf. Scheidungspapiere.
  3. Internationales Sprachzertifikat A1 des Goethe-Instituts, nicht älter als zwei Jahre. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum.
  4. Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragsstellerin

Zwei Kopien:

  1. Einladungsschreiben mit Angabe der Adresse, an der der Antragsteller zusammen mit dem/den Verlobten wohnen wird
  2. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des/der Verlobten
  3. Kopie der Aufenthaltserlaubnis, wenn die Person, mit der Sie heiraten bzw. die Lebenspartnerschaft begründen möchten, kein deutscher Staatsangehöriger ist
  4. Nachweis einer gültigen Reiseversicherung, sofern der Abschluss in die deutsche gesetzliche/staatliche/private oder familiäre Krankenversicherung vor der Einreise nach Deutschland nicht möglich ist

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Ihr Kind zu der in Deutschland lebenden Familie nachziehen soll.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:

Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Geburtsurkunde des Antragstellers
  2. Einladungsschreiben der Eltern in Deutschland
  3. Ggf.: Heiratsurkunde der Eltern (siehe oben)
  4. Wenn das Kind nur einem Elternteil folgen möchte, machen Sie bitte eine der folgenden Angaben:
    1. gültige gerichtliche Anordnung zur Verwahrung des Sorgerechts einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
    2. Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
    3. Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat
  5. Falls zutreffend: Vaterschaftsanerkennung
  6. Wenn der/die Bewerber/in 16 Jahre oder älter ist: Sprachzertifikat „C 1“ des Goethe-Instituts. In Uganda ist die zuständige Behörde das Goethe-Zentrum.

Zwei Kopien:

  1. Kopie des Reisepasses/der Reisepässe der Eltern mit einer Kopie der Aufenthaltserlaubnis (falls zutreffend).

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie Mutter oder Vater eines Kindes sind, welches in Deutschland lebt. Dies gilt auch, wenn der Elternteil gemeinsam mit dem Kind nach Deutschland ziehen möchte.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:

Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes und Nachweis der Schwangerschaft durch den Arzt
  2. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. des Aufenthaltsstatus des Kindes (ggf. deutscher Reisepass, Vaterschaftsanerkennung, Heiratsurkunde der Eltern)
  3. Sorgerechtsnachweis (ggf. Heiratsurkunde oder gültiger Sorgerechtsbeschluss). Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat, machen Sie bitte eine der folgenden Angaben:
    1. gültige gerichtliche Anordnung zur Verwahrung des Sorgerechts einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
    2. Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
    3. Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten.

Die zuständige Behörde für Visumanträge von Staatsangehörigen aus Eritrea oder Somalia ist die Deutsche Botschaft in Nairobi. Die Deutsche Botschaft in Kampala kann Anträge nur entgegennehmen, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort in Uganda oder im Südsudan liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis seit mehr als 6 Monaten in Uganda oder Südsudan leben. Ist dies nicht der Fall, sind Sie nicht berechtigt, sich in Kampala zu bewerben.

Dokumente, die nicht auf Englisch oder Deutsch ausgestellt sind: Es muss eine notariell beglaubigte Übersetzung des Originaldokuments ins Deutsche eingeholt werden. Die Übersetzung muss im Original mit zwei weiteren Kopien eingereicht werden.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer in Deutschland übersetzt werden müssen.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:

Erforderliche Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare pro Antragsteller/in (verwenden Sie den Link zum elektronischen Ausfüllen oder die PDF unter Downloads). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  5. Zwei Kopien des Reisepasses des Familienmitglieds in Deutschland
  6. Zwei Kopien der Aufenthaltserlaubnis des Familienangehörigen in Deutschland
  7. Zwei Kopien der aktuellen Meldebescheinigung
  8. Zwei Kopien des Anerkennungsbescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für den Familienangehörigen in Deutschland, inklusive Unanfechtbarkeitsbescheid – genannt: „Bescheid“
  9. Bei Vertretung durch eine andere Person, z.B. Anwalt oder Betreuer: Vollmacht in zweifacher Ausfeührung erforderlich
  10. Visumgebühr: 75 Euro (37,50 Euro für Minderjährige unter 18 Jahren) (Gebühr ist NUR in ugandischen Schilling zu zahlen; umgerechnet zum aktuellen Wechselkurs der Botschaftskasse)
  11. Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Uganda (Proof of Registration (POR) von UNHCR oder Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt in Uganda im Original plus zwei Kopien – bitte beachten: Bei einem nachgewiesenen Aufenthalt von sechs Monaten in Uganda wird in der Regel von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen)
  12. Geburtsurkunde; Original plus zwei Kopien
  13. Nachweis über die fristgerechte Einleitung des Bewerbungsverfahrens – zwei Exemplare bei erstmaliger Bewerbung zur Fristwahrung („fristwahrende Anzeige“)
  14. Nur für eritreische Staatsbürger:
    1. Taufurkunde; Original plus zwei Kopien
    2. Eritreischer Personalausweis plus zwei Kopien der Vorder- und Rückseite
    3. Endgültige Beglaubigung aller eritreischen Dokumente wie Geburts-/Todes-/Heiratsurkunden

a) Ehegattennachzug

  • Bei standesamtlicher Trauung: Heiratsurkunde im Original plus zwei Kopien
  • Bei Heirat im Rahmen einer religiösen Zeremonie oder nach Gewohnheitsrecht: Nachweis der religiösen/gewohnheitsrechtlichen Eheschließung; Original mit zwei Kopien UND Originalregistrierung der Ehe mit zwei Kopien

b) Nachzug von Kindern

  • Nachweis der Heirat der Eltern, wie unter a)
  • Sorgerechtsnachweis, wenn beide Elternteile nicht unterzeichnen oder zustimmen können (z. B. Sterbeurkunde im Original plus zwei Kopien ODER Sorgerechtsbeschluss im Original plus zwei Kopien).

c) Nachzug zu einem anerkannten minderjährigen Flüchtling

  • Heiratsurkunde, wie in a)
  • Geburtsurkunde des Kindes; Original plus zwei Kopien

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Dokumente wie Zertifikate, Sprachzertifikate, DNA-Berichte, Alterstests usw. anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Hinweis: Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union als Deutschland, eines anderen Staates des EWR/Europäischen Wirtschaftsraums (d. h. Island, Liechtenstein oder Norwegen) oder der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie können nach Deutschland ziehen, um dort zu arbeiten oder zu studieren. Das gleiche Recht auf Freizügigkeit haben Familienangehörige, die mit diesen Staatsangehörigen nach Deutschland kommen oder später nachziehen wollen, auch wenn sie nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen. Es gelten bestimmte Bedingungen.

Wenn Sie ein Langzeitvisum zur Familienzusammenführung mit Ihrem/Ihrer Ehegatten/Ehegattin oder für Ihr Kind oder zu einem in Deutschland lebenden Kind beantragen möchten, der/der/das nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber Bürger/in eines EU-/EWR-Landes ist, müssen Sie dieses Visum beantragen.

Bitte lesen Sie die Anforderungen sorgfältig durch und reichen Sie alle benötigten Dokumente entsprechend ein, um während des gesamten Visumantragsprozesses wertvolle Zeit und Mühe zu sparen.

Bitte beachten Sie, dass Dokumente, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst von einem offiziellen Übersetzer übersetzt werden müssen.

Generell bitten wir Antragstellende, unser Terminbuchungssystem zu nutzen. Sollte es jedoch zu längeren Wartezeiten für Termine kommen, können wir für Familienangehörige eines EU-/EWR-Bürgers (nicht Deutsche) Sondertermine vereinbaren. Bitte senden Sie Ihre Anfrage für einen Sondertermin direkt per E-Mail an die Visastelle. Bitte fügen Sie einen Nachweis bei, dass Ihr/e Ehegatte/Ehegattin bzw. Ihre Betreuungsperson die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland lebt (Kopie des Reisepasses, Meldebescheinigung).

Familienzusammenführung für Ehepartner

Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Ehepartner mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen möchten.

Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit zwei Kopien wie unten angegeben ein:

Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund

Original und zwei Kopien:

  1. Heiratsurkunde oder Familienstandsbrief (nicht älter als 6 Monate), ggf. Scheidungspapiere im Falle einer früheren Ehe (letzteres gilt sowohl für ugandische Staatsangehörige als auch für Drittstaatsangehörige)
  2. Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
  3. Einladungsschreiben mit Angabe der Adresse, an der der/die Antragsteller/in zusammen mit dem/der Ehegatten/Ehegattin wohnen wird

Zwei Kopien:

  1. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Ehepartners
  2. Gegebenenfalls: Meldebescheinigung Ihres Ehepartners in Deutschland
  3. Gegebenenfalls: Nachweis einer Erwerbstätigkeit Ihres Ehegatten in Deutschland

Familienzusammenführung für Kinder

Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Ihr Kind zu einem oder beiden Elternteilen mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen soll.

Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit zwei Kopien wie unten angegeben ein:

Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund

Original und zwei Kopien:

  1. Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragsstellerin
  2. Einladungsschreiben des/der Elternteil(e) in Deutschland die Adresse, an der der/die Antragsteller/in zusammen wohnen wird
  3. Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung
  4. Wenn das Kind nur einem Elternteil nachziehen möchte, wird eins der folgenden Dokumente zur Bestätigung des alleinigen Sorgerechts benötigt:
    1. Gültiger Gerichtsbeschluss für das Sorgerecht einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
    2. Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
    3. Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat

Zwei Kopien:

  1. Kopie des Reisepasses der Eltern
  2. Gegebenenfalls: eine Kopie seiner/ihrer Aufenthaltserlaubnis und Meldebescheinigung in Deutschland
  3. Gegebenenfalls: Nachweis über den Beruf des/der Elternteil(s) in Deutschland

Familienzusammenführung zu einem in Deutschland lebenden Kind

Sie müssen dieses Visum beantragen, wenn Sie zu Ihrem Kind mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit (nicht Deutsch) nach Deutschland ziehen wollen.

Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente im Original und mit zwei Kopien wie unten angegeben ein:

Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund

Original und zwei Kopien:

  1. Geburtsurkunde des/der Antragstellers/Antragstellerin
  2. Heiratsurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung
  3. Wenn das Kind nur einem Elternteil nachziehen möchte, wird eins der folgenden Dokumente zur Bestätigung des alleinigen Sorgerechts benötigt:
    1. Gültiger Gerichtsbeschluss für das Sorgerecht einschließlich der Gründe, auf denen das Urteil beruht
    2. Sonstiger ähnlicher Nachweis des alleinigen Sorgerechts
    3. Sterbeurkunde des anderen Elternteils, der das Sorgerecht für das Kind ausgeübt hat

Zwei Kopien:

  1. Kopie des Reisepasses oder Personalausweises Ihres Kindes
  2. Nachweis, dass entweder Sie Unterhalt für Ihr Kind zahlen oder dass Ihr Kind Unterhalt für Sie zahlt
  3. Falls zutreffend: Meldebescheinigung Ihres Kindes in Deutschland
  4. Falls zutreffend: Nachweis einer Beschäftigung des Kindes in Deutschland

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.

Nach Abschluss des Verifizierungsprozesses dauert die Bearbeitung des Visumantrags in der Regel etwa zwei Wochen, sofern keine weiteren Fragen bestehen. Wir empfehlen Ihnen dringend, kein Flugticket zu kaufen, solange das Visum nicht erteilt wurde. Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf der folgenden Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:

Terminvergabesystems des Auswärtigen Amts - Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten

Antragstellende, die sich für einen Termin zur Beantragung eines Visum zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland registriert haben, werden anschließend von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP), kontaktiert.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminbuchung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), dann registrieren Sie sich bitte erneut bzw. nehmen Sie Sie Kontakt mit IOM auf: +49 30 2902245500, info.fap.de@iom.int

Rufen Sie bitte Ihre E-Mails regelmäßig ab und kontrollieren Sie den Spamordner.

Falls Sie kein Visum mehr benötigen, so stornieren Sie bitte Ihre Registrierung oder teilen Sie dies bitte der Botschaft Kampala mit.

Studium, Forschung & Sprachkurse

Wenn Sie in Deutschland ein Studium oder einen Sprachkurs absolvieren möchten oder einen Forschungsaufenthalt planen, dann benötigen Sie dafür ein entsprechendes Visum. Hier finden Sie mehr Informationen.

Hierbei handelt es sich um ein Visum für Studierende aus Ländern außerhalb der EU, die ihr Studium an einer Universität oder Hochschule in Deutschland fortsetzen möchten.

Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:


Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Zulassungsbescheid einer deutschen Universität oder Hochschule (mit festen Terminen/Laufzeit)*
  2. Nachweis über Deutschkenntnisse oder Zulassungsbescheid einer deutschen Sprachschule in Deutschland (sofern Vorlesungen in deutscher Sprache abgehalten werden), ansonsten eine Bestätigung der Hochschule, dass die Vorlesungen in englischer Sprache abgehalten werden.
  3. Nachweis eines Hochschulabschlusses einer weiterführenden Schule und ggf. vorherige Hochschulzeugnisse*
  4. Motivationsschreiben, in dem Sie die Gründe für Ihren Aufenthalt und Ihr Studium in Deutschland sowie deren Relevanz für Ihre Zukunft erläutern
  5. Lebenslauf mit Angabe der von Ihnen erworbenen Zeugnisse, Diplome etc
  6. Angabe des voraussichtlichen Wohnortes (vollständige Adresse), sofern vorhanden.
  7. Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
  8. Nachweis einer ab dem Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland gültigen Krankenversicherung (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)*
  9. Nachweis der finanziellen Mittel (mindestens Euro 934,- monatlich) – bitte legen Sie einen der folgenden Nachweise vor:
    1. Stipendienbescheid einer deutschen Stipendienorganisation mit Angabe der Höhe und Dauer der Förderung (DAAD, Inwent etc.)*
    2. Formelle Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AuslG eines in Deutschland ansässigen Menschen für die Dauer des Aufenthalts des Antragstellers in Deutschland
    3. Ein Sperrkonto/Bargeldkonto** bei einer deutschen Bank auf den Namen des Visumantragstellers mit einem Mindestbetrag von 11.208,- Euro (Abhebungslimit von 934,- Euro pro Monat).
      Das Sperrkonto kann nach Mitteilung der Botschaft vorgelegt werden, dass die weiteren Voraussetzungen für ein Studienvisum erfüllt sind. Allerdings müssen bei der Antragstellung die Unterlagen des Sponsors vorgelegt werden. Das Visum wird nicht erteilt, wenn das Sperrkonto nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe nachgewiesen wird)

* Für DAAD-Stipendiaten gelten besondere Anforderungen: Für den Visumsantrag müssen nur die mit einem * gekennzeichneten Dokumente eingereicht werden.

** Bei der Beantragung eines Visums können Sie durch die Eröffnung eines Sperrkontos nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Hierbei handelt es sich um ein Visum für Bewerber, die an einem Sprachkurs von drei bis zwölf Monaten in Deutschland teilnehmen möchten, der nicht als Vorbereitungskurs für ein Hochschulstudium gedacht ist. Bitte beachten Sie, dass der Zweck Ihres Aufenthalts nach der Beantragung des Visums nicht mehr geändert werden kann (z. B. zu Studienzwecken) und dass Ihre Ausreise aus Deutschland nach Ablauf Ihres Visums zwingend erforderlich ist.

Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:


Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Bestätigung der Anmeldung an einer Sprachschule (mind. 18 Stunden Sprachkurs pro Woche)
  2. Nachweis erworbener Schulabschlüsse, Hochschulabschlüsse oder sonstiger Bildungsabschlüsse
  3. Motivationsschreiben, in dem Sie die Relevanz des Sprachkurses für Ihre Zukunft erläutern
  4. Unterkunftsnachweis mit Angabe der Adresse (Mietvertrag/Studentenwohnheim etc.)
  5. Nachweis über Deutschkenntnisse (z. B. Bescheinigung über die von Ihnen besuchten Deutschkurse)
  6. Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
  7. Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
  8. Nachweis ausreichender finanzieller Mittel – bitte legen Sie einen der folgenden Nachweise vor:
    1. Formelle Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AuslG eines in Deutschland ansässigen Menschen für die Dauer des Aufenthaltes des Antragstellers in Deutschland
    2. Nachweis ausreichender eigener finanzieller Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthalts in Deutschland (z. B. Kontoauszug, Bescheinigung des Arbeitgebers, …) oder Nachweis eines gesperrten Bankkontos* in Deutschland

*Bei der Beantragung eines Visums können Sie durch die Eröffnung eines Sperrkontos nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Weitere Informationen finden Sie im nächsten Abschnitt.

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Der Lebensunterhalt kann im Visumsverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Es wird empfohlen den Antrag auf Eröffnung des Sperrkontos schnellstmöglich zu stellen, sobald die Zulassung der Hochschule vorliegt. Wenn Sie sich für ein Sperrkonto bei der Deutschen Bank entscheiden, so können zwischen der Vorsprache zur Unterschriftsbeglaubigung auf dem Eröffnungsantrag und der letztendlichen Bestätigung der Eröffnung durch die Deutsche Bank in Spitzenzeiten bis zu 8 Wochen liegen, wobei anschließend die Überweisung auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Um sicherzustellen, dass die Immatrikulationsfrist der Sprach-/Hochschule nicht verpasst wird und der Visumantrag daran scheitert, sollte die Eröffnung des Sperrkontos also stets so schnell wie möglich in die Wege geleitet werden.

Au-Pair & Freiwilligendienste

Wenn Sie in Deutschland als Au-Pair arbeiten möchten oder einen Freiwilligendienst leisten möchten, finden Sie hier alle notwendigen Informationen.

Dieses Visum ist für Antragsteller/innen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und mindestens 18 Jahre alt sind und als Au-Pair in einer Gastfamilie in Deutschland arbeiten möchten.

Die Dauer eines Au-Pair-Aufenthalts darf 12 Monate nicht überschreiten. Die Unterbringung kann über eine Au-Pair-Agentur oder durch eine direkte Vereinbarung zwischen der Gastfamilie und dem Au-Pair-Bewerber organisiert werden.

Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:


Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Motivationsschreiben, welches die Relevanz des Au-Pair-Aufenthalts für Ihre Zukunftspläne deutlich macht
  2. Au-Pair-Arbeitsvertrag mit der Gastfamilie, in dem die Rechte und Pflichten des Au-Pairs festgelegt sind (z. B. eine Vergütung von mindestens 280,- EUR pro Monat; 2 Tage Urlaub pro Monat, max. Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche und 6 Stunden pro Tag); Krankenversicherung, Teilnahme an einem Deutschkurs), Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache
  3. Nachweis über Deutschkenntnisse entsprechend Niveau A1, z.B. Internationales A1-Zertifikat (SD1)
  4. Schul- oder Hochschulzeugnisse, Nachweis der aktuellen Berufstätigkeit
  5. Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
  6. Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
  7. Erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie
  8. Von der Gastfamilie ausgefüllter Fragebogen. Den Fragebogen finden Sie hier

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Dieses Visum für Antragsteller/innen, die einen Freiwilligendienst in Deutschland leisten möchten.

Die Gebühr für ein Studienvisum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:


Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Motivationsschreiben, welches die Relevanz des Au-Pair-Aufenthalts für Ihre Zukunftspläne deutlich macht
  2. Lebenslauf des beruflichen Werdegangs mit Angabe der von Ihnen erworbenen Zeugnisse, Diplome etc. inklusive Ihres Abiturzeugnisses, Erfahrung im ehrenamtlichen Engagement, …
  3. Vertrag/Vereinbarung mit der für den Freiwilligendienst in Deutschland zuständigen Behörde einschließlich der relevanten Informationen zur Unterkunft und ausreichenden Mitteln zum Lebensunterhalt.
  4. Wenn Sie beabsichtigen, beim Bundesfreiwilligendienst zuarbeiten, muss der Vertrag vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, der Ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, der Zentrale und der für den Freiwilligendienst zuständigen Stelle unterzeichnet werden .
  5. Wenn Sie beabsichtigen, an den Programmen „Freiwilliges Soziales Jahr“ oder „Freiwilliges Ökologisches Jahr“ teilzunehmen, muss der Vertrag von Ihnen, dem jeweiligen Träger und ggf. Ihrem zugewiesenen Arbeitsplatz unterzeichnet werden.
  6. Geburtsurkunde
  7. Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)
  8. Nachweis über Deutschkenntnisse oder eine Bestätigung der Ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, dass bei der Einreise Kenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können
  9. Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Um ein Visum für Au Pair-Tätigkeit, Freiwilligendienst oder Praktikum zu beantragen, müssen Sie sich zunächst auf eine Warteliste für die Vergabe eines Termins zur persönlichen Vorsprache bei der Botschaft Kampala registrieren. Bitte folgen Sie hierzu dem Link zum Terminbuchungssystem. Sie erhalten im Anschluss an die Registrierung eine Bestätigung per E-Mail. In einer gesonderten E-Mail wird Ihnen dann der genaue Termin (Datum/Uhrzeit) mitgeteilt.

Aufgrund der extrem hohen Nachfrage ist im Moment mit Wartezeiten auf einen Termin in der Kategorie FSJ/Au-Pair/Praktikum von knapp 2 Jahren zu rechnen. Die Benachrichtigung über den vergebenen Termin erfolgt ca. 4-5 Wochen vor dem Termin. Wir bitten Sie von Nachfragen zur Dauer der Terminvergabe abzusehen.

Sobald Sie eine Buchungsbestätigung erhalten haben, bitten wir Sie das Antragsformular sowie die Belehrung gem. § 54 AufenthG auszufüllen und auszudrucken. Der Ausdruck muss zur persönlichen Vorsprache mitgebracht werden.
Das Antragsformular kann hier elektronisch ausgefüllt werden oder unter Downloads heruntergeladen und handschriftlich aufgefüllt werden.

Wichtige Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten sowohl bei der Registrierung auf die Warteliste als auch beim Ausfüllen des Antragsformulars vollständig und korrekt anzugeben. Auch geringfügige Fehler können zur Ablehnung des Antrags oder erheblichen Verzögerungen führen. Sie erhalten keinen Zugang zur Visastelle erhalten, wenn die bei der Registrierung angegebenen Personaldaten nicht korrekt sind.

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Erwerbstätigkeit & Blaue Karte (EU)

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hierbei muss  zwischen einem Visum zur Arbeitsaufnahme, bei dem schon ein Arbeitsvertrag abgeschlossen sein muss, und dem Visum zur Arbeitssuche, welche dies nicht erfordert, unterschieden werden.

Bei der Blauen Karte (EU) handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilt werden kann. Angehörige von Drittstaaten mit akademischer Ausbildung, oder die ein sonstiges tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben, oder mit Kenntnissen und Fähigkeiten im IT-Bereich haben damit die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat aufzunehmen – sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Details zu den jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte aus den folgenden Informationen.

Dieses Visum ist für Antragsteller/innen, die in Deutschland arbeiten möchten.
Mehr Informationen zur Einwanderung von Fachkräfte, den Einwanderungsfachkräftegesetz und der Arbeitsaufnahme in Deutschland finden Sie hier: FAQs

Weitere Informationen über die einzelnen Neuerungen des Fachkrächteeinwanderungsgesetz finden Sie auf der Seite Make it in Germany.

Bevor sie ihr Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch zuständigen Stellen in Deutschland. Informationen zu den Verfahren finden Sie hier. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.

Die Gebühr für ein Visum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Generell bitten wir Antragstellende, unser Terminbuchungssystem zu nutzen. Sollte es jedoch zu längeren Wartezeiten für Termine kommen, können wir qualifizierten Fachkräften, welchen eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) vorliegt, bei Bedarf Sondertermine einrichten. Grundsätzlich beachten Sie bitte unser Terminvergabesystem (siehe Link). Ihre Anfrage nach einem Sondertermin senden Sie bitte per E-Mail direkt an die Visastelle. Bitte fügen Sie die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde bei.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:


Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Motivationsschreiben, welches die Relevanz Ihrer Arbeit für Ihre zukünftige Karriere deutlich macht
  2. Lebenslauf des beruflichen Werdegangs mit Angabe der von Ihnen erworbenen Zeugnisse, Diplome etc. inklusive Ihres Abiturzeugnisses, Erfahrung im ehrenamtlichen Engagement, …
  3. Arbeitszeugnisse über Ihre jetzige und letzte Tätigkeit (ca. 3 Jahre)
  4. Vertrag/Vereinbarung mit dem Unternehmen, das für Ihre Tätigkeit in Deutschland verantwortlich ist, einschließlich der relevanten Informationen zu Unterkunft und ausreichenden Lebensunterhalt, Arbeitszeit, Vertragsdauer.
  5. Geburtsurkunde
  6. Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung). Vorzulegen, sobald bekannt gegeben wird, dass das Visum genehmigt wurde.
  7. Nachweis über Deutschkenntnisse oder eine Bestätigung der Ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle, dass bei der Einreise Kenntnisse der deutschen Sprache erworben werden können
  8. Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Dieses Visum ist für Hochschulabsolventen aus Ländern außerhalb der EU, welches es ihnen ermöglicht, sich für bis zu sechs Monate in Deutschland aufzuhalten, um dort eine Beschäftigung entsprechend ihrer Qualifikationen zu suchen.

Mehr Informationen zur Einwanderung von Fachkräfte, den Einwanderungsfachkräftegesetz und der Arbeitsaufnahme in Deutschland finden Sie hier: FAQs

Weitere Informationen über die einzelnen Neuerungen des Fachkrächteeinwanderungsgesetz finden Sie auf der Seite Make it in Germany.

Bevor sie ihr Visum als Fachkraft beantragen, benötigen Interessenten eine offizielle Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Diese erfolgt durch zuständigen Stellen in Deutschland. Informationen zu den Verfahren finden Sie hier. Interessierte Fachkräfte sollten diese Verfahren frühzeitig einleiten.

Die Gebühr für ein Visum beträgt umgerechnet 75 Euro. Die Gebühr muss auf Antrag in bar in Uganda-Schilling bezahlt werden.

Bitte stellen Sie die Unterlagen zusammen, die Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen müssen. Sollten Unterlagen oder Belege fehlen, kann Ihr Antrag abgelehnt werden.

Generell bitten wir Antragstellende, unser Terminbuchungssystem zu nutzen. Sollte es jedoch zu längeren Wartezeiten für Termine kommen, können wir qualifizierten Fachkräften, welchen eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) vorliegt, bei Bedarf Sondertermine einrichten. Grundsätzlich beachten Sie bitte unser Terminvergabesystem (siehe Link). Ihre Anfrage nach einem Sondertermin senden Sie bitte per E-Mail direkt an die Visastelle. Bitte fügen Sie die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde bei.


Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und zwei Kopien im Papierformat A4) wie unten angegeben vor:


Originale Dokumente:

  1. Zwei ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformulare „Antrag auf ein nationales Visum“ (bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben haben). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschreiben und Ihre Telefonnummer angeben.
  2. Ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeitsdauer von mindestens weiteren sechs Monaten (bitte achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass unterschrieben ist) mit zwei Kopien des Reisepasses inklusive der Seite mit den Lebensdaten und der Seite mit dem Pass-Aktenzeichen
  3. Zwei aktuelle Passfotos nach biometrischen Vorgaben (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
  4. Zwei unterzeichnete und datierte Erklärungen über wahrheitsgetreue und vollständige Angaben gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 8 und 53 AufenthG (siehe Downloads unten; letzte Seite des Antragformulars)

Original und zwei Kopien:

  1. Lebenslauf des beruflichen Werdegangs unter Angabe der von Ihnen erworbenen Zeugnisse, Diplome, etc
  2. Deutscher Universitäts- oder Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer Abschluss, der mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist (Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie mit Hilfe der ANABIN-Datenbank prüfen)
  3. Ein Motivationsschreiben mit Angaben zum geplanten Vorgehen zur Arbeitsplatzsicherung (Branche, Region, geplanter Wohn-/Unterkunftsort etc.)
  4. Alle zusätzlichen Nachweise über Ihre Vorbereitungen zur Sicherung eines Arbeitsplatzes, die bereits vorgelegt werden können
  5. Nachweis, dass Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland für 6 Monate finanzieren können – bitte legen Sie einen der folgenden Nachweise vor:
    1.  Formelle Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AuslG eines in Deutschland ansässigen Menschen für die Dauer, in der sich der/die Antragsteller/in in Deutschland aufhält
    2.  Nachweis ausreichender eigener finanzieller Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes in Deutschland (z. B.: Kontoauszug, Bescheinigung des Arbeitgebers, …)
  6. Führungszeugnis von Interpol (nicht älter als drei Monate)
  7. Nachweis einer Krankenversicherung, gültig ab Ankunftsdatum und für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (deutsche gesetzliche/staatliche oder private Krankenversicherung)

Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass jeder Visumantrag individuell geprüft wird. Daher können die angeforderten Dokumente variieren. Die Deutsche Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Die Vorlage der oben genannten Dokumente stellt keine Garantie für die Erteilung eines Visums dar. Bewerber können jederzeit zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Vorlage unvollständiger Unterlagen oder die Verweigerung der Teilnahme am obligatorischen Visuminterview führt zur Ablehnung Ihres Visumantrags. Nach Erteilung eines Visums darf der Zweck der Reise nicht mehr geändert werden.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags dauert etwa drei bis sechs Monate. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen. 

Wir bitten Sie, in den ersten drei Monaten keine Statusanfragen zum Visumantrag zu stellen. Wir werden den Antragsteller so schnell wie möglich und bei Bedarf über jede Änderung des Status oder Fortschritts des Antrags informieren.

Allgemeine Informationen

1. Die Blaue Karte
Bei der Blauen Karte (EU) handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilt werden kann. Angehörige von Drittstaaten mit akademischer Ausbildung, oder die ein sonstiges tertiäres Bildungsprogramm erfolgreich abgeschlossen haben, oder mit Kenntnissen und Fähigkeiten im IT-Bereich haben damit die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat aufzunehmen – sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Für die Beantragung der Blauen Karte (EU) in Deutschland benötigen Sie:

  • einen in Deutschland vergleichbaren akademischen Universitäts- oder Hochschulabschluss, oder Nachweise über erfolgreichen Abschluss eines sonstigen tertiären Bildungsprogramms bzw. Qualifikationen im IT-Bereich,
  • ein Ihrer Qualifikation entsprechendes Beschäftigungsverhältnis in Deutschland und
  • ein jährliches Mindestbruttogehalt in Höhe von 45.300 Euro.

Bei Beschäftigungen in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und der Humanmedizin sowie für Berufsanfänger gilt ein verringertes Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 39.682,80 Euro (im Jahr 2023)/ 41.041,80 (im Jahr 2024). In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zustimmen. Möchten Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, zum Beispiel in einem Gesundheitsberuf, ist eine Berufsausübungserlaubnis zwingend erforderlich.

2. Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf
Eine Fachkraft mit Berufsausbildung, die eine als gleichwertig zur qualifizierten deutschen Berufsausbildung anerkannte ausländische Berufsqualifikation besitzt, kann ein Visum zur Erwerbstätigkeit gem. § 18a AufenthG beantragen.
Ausbildungsberufe gibt es in Deutschland z.B. in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft, Verwaltung, Tourismus, IT etc.

3. Arbeitsaufnahme für Akademiker
Eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung, die einen deutschen Hochschulabschluss ODER einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss ODER einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt, kann ein Visum zur Erwerbstätigkeit gem. § 18b AufenthG beantragen.

Online-Beantragung

Das Visum wird online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts beantragt. Bitte füllen Sie Ihr Antragsformular online aus und laden Sie folgende Unterlagen hoch:

  1. Kopie Reisepass
  2. Antragsformular
  3. Passfoto
  4. Geburtsurkunde
  5. Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ODER Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im beschleunigten Fachkräfteverfahren ODER den folgenden vom Arbeitgeber ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungsvordruck (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis auf www.bund.de)
  6. Arbeitsvertrag, aus dem sich Ihr Monatsgehalt und die Anzahl der Arbeitsstunden ergeben
  7. Diplom des Hochschulabschlusses (bei IT-Spezialisten: nur falls vorhanden) oder des Abschlusses eines sonstigen tertiären Bildungsprogramms
  8. Nachweis der Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss (entfällt bei Ausbildungsberuf, bei IT-Spezialisten: nur falls vorhanden):
    1. KMK ZAB Anerkennungsschreiben mit Bestätigung der Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses
    2. ODER beide Anabin -Auszüge zu Universität (H+) UND zu Studienabschluss (gleichwertig zum deutschen Universitätsabschluss).
    3. Nur für Ausbildungsberufe: Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde für Ihren Studien- oder Ausbildungsabschluss als gleichwertig zum deutschen Abschluss (z.B. Hotelfachmann: IHK FOSA; Landwirt: Landwirtschaftskammer etc.)
  9. Bei IT-Spezialisten: Lebenslauf UND Nachweis der Arbeitserfahrung, z.B. Arbeitszeugnisse, Schulungszertifikate, etc.
  10. Nachweis Krankenversicherungsschutz:
    1. Bescheinigung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes ab Einreise,
    2. ODER eine Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung mit ausdrücklicher Bestätigung der Gültigkeit ab Einreise, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht
    3. ODER eine Incoming-Krankenversicherung für die Zeit zwischen Einreise und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsbeginn, wenn deren Krankenversicherungsschutz nach Art und Umfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Ihre Angaben und Unterlagen werden anschließend auf Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten eine Rückmeldung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und erfolgreich eingereicht wurden. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, wird dies mit Ihnen direkt über das Auslandsportal geklärt.

JETZT ONLINE BEANTRAGEN

Sie benötigen im Anschluss einen Termin in der Auslandsvertretung. Bei diesem Termin werden nur noch Ihre Identität geprüft, Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst und die Gebühr von 75 Euro in bar in UGX bezahlt. Der Termin in der Auslandsvertretung wird über das Auslandsportal gebucht.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie ein Arbeitsvisum beantragen möchten, das nicht unter die Kategorie "Blaue Karte" fällt, müssen Sie das übliche Verfahren durchlaufen und den Antrag persönlich bei der Botschaft stellen. Bitte beachten Sie die Informationen oben.

Wichtige Informationen:

Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden von der Botschaft nach Aktenlage entschieden und können wegen fehlender Nachweise abgelehnt werden.

Zur Beschleunigung des Verfahrens, empfehlen wir Ihnen, Ihren Arbeitgeber in Deutschland zu bitten, eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit einzuholen und einen Ausdruck dieser Zustimmung bei der Visumbeantragung vorzulegen.

Alternativ kann Ihr Arbeitgeber in Deutschland für Sie auch einen Antrag nach § 81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen und Ihnen dann die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde zusenden.

Der Antrag kann auch ohne Vorabzustimmung deutscher Behörden gestellt werden. Die Zustimmung wird dann im Laufe des Visumverfahrens eingeholt.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kann Sie bei Fragen der Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem BQFG: u.a. für nicht handwerkliche Gewerbeberufe: IHK (FOSA); für Handwerksordnung: Handwerkskammer; für Landwirtschaft: Landwirtschaftskammer; für Gesundheitsdienstberufe: Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und die Apothekerkammern; usw.

Ausländische Urkunden, die weder in Uganda noch in Deutschland ausgestellt wurden, müssen legalisiert sein oder eine Apostille haben. Urkunden, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen übersetzt sein.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen anfordern kann.

Hinweise für Visuminhaber

Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail informiert. Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erstellen Sie bitte eine Vollmacht, welche Sie Ihrem Vertreter mitgeben können.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.

Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.

nach oben