Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nationale Visa: Allgemeine Informationen

Visa, © Colourbox
Für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage).
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Beantragung von nationalen Visa und die dazugehörigen Antragsformulare.
Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Visums-Antragsformular hier aus. Sofern Sie das Antragsformular handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie dieses auch herunterladen. Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt (Sie finden die dazugehörigen PDF-Dateien im unteren Teil der Seite)
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Den Link zu unserem Online Buchungssystem finden Sie hier.
- Das online Terminvergabesystem ist kostenlos. Sie sollten eine Buchung unbedingt selbst durchführen oder nur mit einer Person Ihres Vertrauens. Die Buchungsmöglichkeiten sind für alle gleich, Vermittler oder Agenturen haben keinen besonderen oder bevorzugten Zugang zur Terminvergabe, auch wenn sie das behaupten. Damit werbende Angebote sind nicht seriös und sind ursächlich für eine Verschlechterung der Terminsituation für alle.
- Informationen zum Datenschutz im Visumsverfahren gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) finden sie hier.
Wichtige Hinweise:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Die deutsche Botschaft in Kampala ist nur zuständig für Anträge von Personen, die seit mindestens sechs Monaten in Uganda oder im Südsudan leben, und (sofern sie nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes haben) über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke.
Bitte denken Sie auch daran, dass Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst durch einen in Deutschland ansässigen Übersetzer übersetzt werden müssen.
Visagebühren
Die Visagebühren für nationale Visa liegen bei 75,00 Euro (für Minderjährige 37,50 €) - zahlbar nur in bar und in Uganda Schilling. Die Gebühren sind festgesetzt gem. §46 AufentV. Denken Sie bitte daran, dass Zahlungen in Euro oder per Kreditkarte nicht akzeptiert werden. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs der deutschen Botschaft Kampala
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie telefonisch oder per E-Mail informiert.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu erstellen Sie bitte eine Vollmacht, welche Sie Ihrem Vertreter mitgeben können.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.