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Visa für Erwerbstätigkeit & Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Architekt und Polier mit Plan auf der Baustelle

Arbeiten in Deutschland, © colourbox.de

11.04.2022 - Artikel

Hier finden Sie mehr Informationen zur Einwanderung von Fachkräften und zur Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Auch hierfür wird vorab ein Visum benötigt.
Es ist zu unterscheiden zwischen einem Visum zur Arbeitsaufnahme, bei dem schon ein Arbeitsvertrag abgeschlossen sein muss, und dem Visum zur Arbeitssuche, welche dies nicht erfordert. Details zu den jeweiligen Voraussetzungen können Sie den Merkblättern unten auf dieser Seite entnehmen.

Antragstellung

Um ein Visum für Au Pair-Tätigkeit oder Freiwilligendienst zu beantragen, m ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Termin zur persönlichen Vorsprache beim der Botschaft Kampala buchen. Bitte folgen Sie hierzu dem Link zum Terminbuchungssystem. Sie erhalten im Anschluss an die Terminbuchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Ein Ausdruck dieser ist bei der persönlichen Vorsprache mitzuführen.

Sobald der Termin gebucht wurde, bitten wir Sie das Antragsformular sowie die Belehrung gem. § 54 AufenthG auszufüllen und auszudrucken. Der Ausdruck muss zur persönlichen Vorsprache mitgebracht werden.
Das Antragsformular kann hier elektronisch ausgefüllt werden oder unter Downloads heruntergeladen und handschriftlich aufgefüllt werden.

Wichtige Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten sowohl bei der Terminbuchung als auch beim Ausfüllen des Antragsformulars vollständig und korrekt anzugeben. Auch geringfügige Fehler können sonst zur Ablehnung des Antrags oder erheblichen Verzögerungen führen.

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Langzeitvisums ist stark einzelfallabhängig und schwer vorauszusagen. In Fällen der Familienzusammenführung muss stets auch die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort des Antragstellers eingeholt werden, weshalb die Bearbeitungsdauer nicht alleine vom Botschaft, sondern auch von der Ausländerbehörde, abhängt.

Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.

Visagebühren

Die Visagebühren für nationale Visa liegen bei 75,00 Euro (für Minderjährige 37,50 €) - zahlbar nur in bar und in Uganda Schilling. Die Gebühren sind festgesetzt gem. §46 AufentV. Denken Sie bitte daran, dass Zahlungen in Euro oder per Kreditkarte nicht akzeptiert werden. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs der deutschen Botschaft Kampala­.

Einwanderung von Fachkräften und Arbeitsaufnahme in Deutschland

Hier finden Sie mehr Informationen zur Einwanderung von Fachkräfte, den Einwanderungsfachkräftegesetz und der Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Deutschland öffnet Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten

Einreise von Fachkräften FAQ

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