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Schengen-Visa
Schengen Visum, © colourbox
Planen Sie einen Kurzaufenthalt in Deutschland von max. 90 Tagen? Wollen Sie dort einen Freund besuchen, auf Geschäftsreise gehen oder benötigen Sie ärztliche Behandlung? Hier finden Sie nähere Informationen zur Antragsstellung mit den nötigen Dokumenten.
Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen in je 180 Tage im Schengen-Raum.
Antragsstellende, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Uganda liegt, haben die Möglichkeit ihren Antrag in der deutschen Botschaft Kampala zu stellen, sofern Sie in die Bundesrepublik Deutschland, in die Republik Estland, in die Bundesrepublik Österreich (nur für Inhaber von ugandischen Diplomaten- oder Dienstpässen) oder in die Schweizerische Eidgenossenschaft (nur für Inhaber von ugandischen Diplomaten- oder Dienstpässen) reisen möchten.
Liegt Ihr gewöhnlicher und legaler Aufenthalt im Südsudan, so müssen Sie Ihren Antrag für ein Visum nach Deutschland ebenfalls bei der deutschen Botschaft Kampala stellen. Beachten Sie bitte, dass die deutsche Botschaft nicht zuständig ist für Antragstellende, die im Südsudan leben und beabsichtigen nach Österreich, Estland oder in die Schweiz zu reisen.
Bitte Beachten Sie, dass die Antragsannahme für Schengen-Visa über den externen Dienstleister TLScontact erfolgt. Sämtliche Anträge auf Schengen-Visa sind nach entsprechender Terminvereinbarung bei TLScontact zu stellen. Zur Terminvereinbarung bei TLScontact gelangen Sie hier.
Weitere Informationen zu den Schengen-Visa-Kategorien, dem Antragsverfahren, den erforderlichen Dokumenten sowie Hinweise für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen und Familienangehörige von EU-Freizügigkeitsberechtigten finden Sie im folgenden Abschnitt.
Die Antragsannahme für Schengen-Visa ist an den externen Dienstleister TLScontact ausgelagert. Sämtliche Anträge auf Schengen-Visa sind nach entsprechender Terminvereinbarung bei TLScontact zu stellen. Zur Terminvereinbarung bei TLScontact gelangen Sie hier.
Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.
Anträge werden innerhalb von 15 Tagen bearbeitet, in besonderen Fällen und bei bestimmten Nationalitäten kann es jedoch auch 30 Tage dauern. Unvollständige Anträge können abgelehnt werden. Die Bearbeitungszeit Ihres Visumantrags verkürzt sich, wenn Ihre Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig sind.
Die Gebühren für die Beantragung eines Schengenvisums liegen bei 90,00 € - zahlbar nur in Uganda Schilling. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren zahlen 45 €, Kinder unter 6 Jahren sind von der Gebühr befreit. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Umrechnungskurs der deutschen Botschaft Kampala. Die Zahlung der Visumgebühr und der Bearbeitungsgebühr unseres externen Dienstleisters erfolgt bei TLScontact.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4):
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Antragstellenden unterzeichnetes Antragsformular (elektronisch auszufüllen)
- Ein biometrisches Passfoto in identischer Farbe (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist und noch mindestens drei Monate nach der geplanten Rückreise gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben.
- Andere Staatsangehörige als Ugander/Südsudanesen müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Wiedereinreiseerlaubnis für Uganda/Südsudan vorweisen können
- Kopie der Pass-Biodatenseite und Kopien aller früheren Schengen-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen
- Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts, Mindestdeckungssumme von 30.000,00 Euro und gültig für alle Schengen-Länder (siehe Liste der von den Schengen-Botschaften in Uganda akzeptierten Reiseversicherungen in Uganda unter Downloads). Versicherungen können auch direkt aus Deutschland über verschiedene Online-Dienste abgeschlossen werden.
- Selbstgeschriebener Reiseplan mit Angabe Ihrer Reisedaten, Reiseziele, Ein-/Ausreiseort und Dauer im Schengen-Raum (bitte beachten Sie, dass keine Flugreservierung/kein Ticket erforderlich ist). Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Reiseroute mit den übrigen Unterlagen übereinstimmt: Wenn Sie beispielsweise am 15. Juni in Deutschland ankommen, sollte Ihre Krankenversicherung (Nr. 6) ebenfalls am 15. Juni beginnen, ebenso Ihre Hotelreservierung. Gleiches gilt für Ihren Abreisetermin.
- Nachweis des persönlichen regelmäßigen Einkommens oder der Mittel zum Lebensunterhalt (z. B. Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge der letzten 3 Monate), auch wenn Sie die Reisekosten nicht selbst tragen (Hausfrauen, Hausmänner oder Studenten: Brief, Kontoauszüge, Passkopie des Sponsors / der Sponsorin).
- Mitarbeiter/in & Studierende:
Vorstellungsschreiben des Unternehmens/der Universität/Schule mit Postanschrift und Telefonnummer, Erläuterung zur Notwendigkeit der Geschäftsreise, den genauen Aktivitäten der Organisation, der Dauer der Zugehörigkeit des Antragstellers / der Antragstellerin zum Unternehmen und seines/ihres monatlichen Einkommen. - Selbstständige:
Offizielle Dokumente des Unternehmens in Uganda (z. B. „Gründungsurkunde“ und „Handelslizenz“), Finanzstatus des Unternehmens - Zusätzlich benötigte Dokumente für Minderjährige
- Notariell beglaubigte Einverständniserklärung beider Elternteile (ggf. alleiniges Sorgerecht / Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils)
- Geburtsurkunde des Antragstellers
- Passkopien beider Elternteile
- Zusätzlich benötigte Dokumente für GESCHÄFTS-/KONFERENZREISE
- Eine aktuelle und unterschriebene formelle Einladung Ihres Geschäftspartners/Ihrer Organisation mit Angabe der Dauer und des Zwecks des Besuchs sowie – falls zutreffend – der Finanzierung der Reise
- Wenn Ihre Reise nicht oder nur teilweise von Ihrem Geschäftspartner/einladenden Unternehmen finanziert wird: Nachweis der Finanzlage Ihres Unternehmens/Ihres Arbeitgebers in Uganda/Südsudan (z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate)
- Nachweis einer Hotelreservierung für Ihren gesamten Aufenthalt in den Schengen-Ländern
- Zusätzlich benötigte Dokumente für ein „SELBSTFINANZIERTES“ TOURISTENVISUM OHNE EINLADUNG
- Reiseroute und bestätigte Hotelbuchung für Ihren gesamten Aufenthalt in den Schengen-Ländern
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Lebensunterhalt während Ihres Aufenthaltes (z. B. Kontoauszüge des Girokontos, Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate etc.)
- Zusätzlich benötigte Dokumente für ein BESUCHERVISUM (FREUNDE / FAMILIE)
- Eine unterschriebene Einladung Ihres Gastgebers / Ihrer Gastgeberin, in der die Adresse des Antragstellers, die Art der Beziehung sowie der Zweck und die Dauer des Besuchs angegeben sind
- Passkopie Ihres Gastgebers / Ihrer Gastgeberin in Deutschland oder Estland (Datenseite und Seite mit Aufenthaltstitel, wenn Ihr Gastgeber / Ihre Gastgeberin kein/e Staatsbürder/in von Deutschland oder Estland ist)
- Bei Familienbesuch: Relevante Dokumente zum Nachweis der Verwandtschaftsbeziehung (z. B. Heirats-/Geburtsurkunden)
- Originale Verpflichtungserklärung ausgestellt von der Ausländerbehörde einer in Deutschland lebenden Person mit der Zusage einer Kostenübernahme gemäß §§ 66 – 68 AufenthG (nicht möglich bei Anträgen nach Estland) ODER Nachweis des persönlichen regelmäßigen Einkommens oder der Mittel zum Lebensunterhalt. Bitte beachten Sie, dass Bargeld kein akzeptabler Nachweis ist.
Zusätzliche Dokumente können von der Botschaft angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage aller erforderlichen Dokumente keine Garantie für die Erteilung eines Visums ist und dass ein Visum keine Garantie für die Einreise in das Schengen-Gebiet ist. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Einwanderungsbehörde an der Grenze/Einreisestelle. Die Erlaubnis zur Einreise in das Schengen-Gebiet kann von der Vorlage des Einladungsschreibens, des Originals der formellen Verpflichtungserklärung, Ihrer finanziellen Mittel und einer Reisekrankenversicherung abhängen.
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, sendet sie Ihren Reisepass zur Abholung an TLScontact zurück. Sie können Ihren Reisepass innerhalb weniger Tage bei TLScontact abholen. Sie sollten Ihren Reisepass persönlich abholen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihren Pass selbst abzuholen, können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Füllen Sie dazu bitte eine Vollmacht aus.
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass Ihr Visumantrag abgelehnt wird. Die Gründe und die Rechtsbehelfsbelehrung erfahren Sie im Ablehnungsschreiben.
Die Antragsannahme für Schengen-Visa ist an den externen Dienstleister TLScontact ausgelagert. Sämtliche Anträge auf Schengen-Visa sind nach entsprechender Terminvereinbarung bei TLScontact zu stellen. Zur Terminvereinbarung bei TLScontact gelangen Sie hier.
Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.
Anträge werden innerhalb von 15 Tagen bearbeitet, in besonderen Fällen und bei bestimmten Nationalitäten kann es jedoch auch 30 Tage dauern. Unvollständige Anträge können abgelehnt werden. Die Bearbeitungszeit Ihres Visumantrags verkürzt sich, wenn Ihre Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig sind.
Die Gebühren für die Beantragung eines Schengenvisums liegen bei 90,00 € - zahlbar nur in Uganda Schilling. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren zahlen 45 €, Kinder unter 6 Jahren sind von der Gebühr befreit. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Umrechnungskurs der deutschen Botschaft Kampala. Die Zahlung der Visumgebühr und der Bearbeitungsgebühr unseres externen Dienstleisters erfolgt bei TLScontact.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4):
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Antragstellenden unterzeichnetes Antragsformular (elektronisch auszufüllen)
- Ein biometrisches Passfoto in identischer Farbe (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist und noch mindestens drei Monate nach der geplanten Rückreise gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben.
- Andere Staatsangehörige als Ugander/Südsudanesen müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und Wiedereinreiseerlaubnis für Uganda/Südsudan vorweisen können.
- Kopie der Pass-Biodatenseite und Kopien aller früheren Schengen-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen.
- Offizielles Schreiben des örtlichen Arztes mit Angabe der Diagnose (Original und eine Kopie).
- Offizielles Schreiben eines registrierten und anerkannten Krankenhauses in Uganda, das den aktuellen Gesundheitszustand und die Diagnose für die Behandlung in Deutschland bestätigt.
- Offizielles Schreiben des medizinischen Instituts in Deutschland, in dem Zeitpunkt, Dauer und geschätzte Kosten der Behandlung bestätigt werden (Original und eine Kopie).
- Offizielles Schreiben des Medizinischen Instituts in Deutschland, in dem bestätigt wird, dass der gesamte Betrag für die Behandlung bereits überwiesen wurde (Original und eine Kopie).
- Nachweis über regelmäßiges Einkommen und finanzielle Lage (z. B. Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge der letzten 3 Monate) oder eine formelle Verpflichtungserklärung aus Deutschland. Angehörige müssen Unterlagen des Ehemannes/der Eltern vorlegen.
- Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (Original und eine Kopie). Angehörige müssen Unterlagen des Ehemannes/der Ehefrau/der Eltern vorlegen.
- Hotelreservierung (stationäre Behandlung muss vom Medizinischen Institut in Deutschland bestätigt werden).
- Reiseplan, selbst erstellt und mit Angabe Ihrer Reisedaten, Reiseziele, Ein-/Ausreiseort und Dauer im Schengen-Raum (bitte beachten Sie, dass eine Flugreservierung/ein Ticket nicht erforderlich ist)
- Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro (Original und eine Kopie)
Zusätzliche Dokumente können von der Botschaft angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage aller erforderlichen Dokumente keine Garantie für die Erteilung eines Visums ist und dass ein Visum keine Garantie für die Einreise in das Schengen-Gebiet ist. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Einwanderungsbehörde an der Grenze/Einreisestelle. Die Erlaubnis zur Einreise in das Schengen-Gebiet kann von der Vorlage des Einladungsschreibens, des Originals der formellen Verpflichtungserklärung, Ihrer finanziellen Mittel und einer Reisekrankenversicherung abhängen.
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, sendet sie Ihren Reisepass zur Abholung an TLScontact zurück. Sie können Ihren Reisepass innerhalb weniger Tage bei TLScontact abholen. Sie sollten Ihren Reisepass persönlich abholen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihren Pass selbst abzuholen, können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Füllen Sie dazu bitte eine Vollmacht aus.
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass Ihr Visumantrag abgelehnt wird. Die Gründe und die Rechtsbehelfsbelehrung erfahren Sie im Ablehnungsschreiben.
Die Antragsannahme für Schengen-Visa ist an den externen Dienstleister TLScontact ausgelagert. Sämtliche Anträge auf Schengen-Visa sind nach entsprechender Terminvereinbarung bei TLScontact zu stellen. Zur Terminvereinbarung bei TLScontact gelangen Sie hier.
Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.
Anträge werden innerhalb von 15 Tagen bearbeitet, in besonderen Fällen und bei bestimmten Nationalitäten kann es jedoch auch 30 Tage dauern. Unvollständige Anträge können abgelehnt werden. Die Bearbeitungszeit Ihres Visumantrags verkürzt sich, wenn Ihre Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig sind.
Die Gebühren für die Beantragung eines Schengenvisums liegen bei 90,00 € - zahlbar nur in Uganda Schilling. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren zahlen 45 €, Kinder unter 6 Jahren sind von der Gebühr befreit. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Umrechnungskurs der deutschen Botschaft Kampala. Die Zahlung der Visumgebühr und der Bearbeitungsgebühr unseres externen Dienstleisters erfolgt bei TLScontact.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen bei Visumbeantragung vor (ein Original und eine Kopie im Papierformat A4):
- Ein ordnungsgemäß ausgefülltes und vom Antragstellenden unterzeichnetes Antragsformular (elektronisch auszufüllen)
- Ein biometrisches Passfoto in identischer Farbe (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- Reisepass, der nicht älter als 10 Jahre ist und noch mindestens drei Monate nach der geplanten Rückreise gültig ist. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten haben.
- Kopie der Pass-Biodatenseite und Kopien aller früheren Schengen-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen.
- Offizielles Schreiben des Arztes und des Krankenhauses im Südsudan mit Angabe der Diagnose (Original und eine Kopie).
- Offizielles Schreiben eines registrierten und anerkannten Krankenhauses in Uganda, das den aktuellen Gesundheitszustand und die Diagnose für die Behandlung in Deutschland bestätigt.
- Offizielles Schreiben des medizinischen Instituts in Deutschland, in dem Zeitpunkt, Dauer und geschätzte Kosten der Behandlung bestätigt werden (Original und eine Kopie).
- Offizielles Schreiben des Medizinischen Instituts in Deutschland, in dem bestätigt wird, dass der gesamte Betrag für die Behandlung bereits überwiesen wurde (Original und eine Kopie).
- Nachweis über regelmäßiges Einkommen und finanzielle Lage (z. B. Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge der letzten 3 Monate) oder eine formelle Verpflichtungserklärung aus Deutschland. Angehörige müssen Unterlagen des Ehemannes/der Eltern vorlegen.
- Arbeits- und Urlaubsbescheinigung (Original und eine Kopie). Angehörige müssen Unterlagen des Ehemann/der Ehefrau/der Eltern vorlegen.
- Hotelreservierung (stationäre Behandlung muss vom Medizinischen Institut in Deutschland bestätigt werden).
- Reiseplan, selbst erstellt und mit Angabe Ihrer Reisedaten, Reiseziele, Ein-/Ausreiseort und Dauer im Schengen-Raum (bitte beachten Sie, dass eine Flugreservierung/ein Ticket nicht erforderlich ist)
- Nachweis einer Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro (Original und eine Kopie)
- Diplomaten- und Amtspassinhaber/innen müssen keine, der unter den Punkten 9./10. genannten, Dokumente einreichen, müssen jedoch eine Verbalnote des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit der Republik Südsudan und eine Verbalnote der Botschaft der Republik Südsudan in Kampala unter Angabe des Reisezwecks sowie des Ortes und der geplanten Dauer der Reise im Original vorlegen.
Zusätzliche Dokumente können von der Botschaft angefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage aller erforderlichen Dokumente keine Garantie für die Erteilung eines Visums ist und dass ein Visum keine Garantie für die Einreise in das Schengen-Gebiet ist. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Einwanderungsbehörde an der Grenze/Einreisestelle. Die Erlaubnis zur Einreise in das Schengen-Gebiet kann von der Vorlage des Einladungsschreibens, des Originals der formellen Verpflichtungserklärung, Ihrer finanziellen Mittel und einer Reisekrankenversicherung abhängen.
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, sendet sie Ihren Reisepass zur Abholung an TLScontact zurück. Sie können Ihren Reisepass innerhalb weniger Tage bei TLScontact abholen. Sie sollten Ihren Reisepass persönlich abholen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihren Pass selbst abzuholen, können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Füllen Sie dazu bitte eine Vollmacht aus.
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass Ihr Visumantrag abgelehnt wird. Die Gründe und die Rechtsbehelfsbelehrung erfahren Sie im Ablehnungsschreiben.
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen können ihren Antrag ohne Terminvereinbarung in der Botschaft einreichen (Achtung: nur dienstags 8.00 – 9.00 Uhr und donnerstags 10.00 – 11.00 Uhr).
Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, die eine Reise nach Österreich oder in die Schweiz planen, können das Schengen-Visum auch bei der Deutschen Botschaft beantragen.
Familienangehörige von EU-Freizügigkeitsberechtigten können ihren Antrag ohne Terminvereinbarung in der Botschaft einreichen (Achtung: nur dienstags 8.00 – 9.00 Uhr und donnerstags 10.00 – 11.00 Uhr).
Diese Regelung gilt nicht für Familienangehörige von Deutschen.
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des Personals beim externen Dienstleister TLScontac oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals/Personals beim externen Dienstleister TLScontact
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.
Bitte beachten Sie die Information gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung):
- Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?
Verantwortliche für die Datenverarbeitung sind die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Kampala (Philip Road 15, Kololo, info@kampala.diplo.de; +256-(0) 312 191 100) und das Auswärtige Amt (Postanschrift: Auswärtiges Amt, D-11013 Berlin).
Den Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amtes erreichen Sie wie folgt:
Werderscher Markt 1
D-10117 Berlin
Email: dsb-r@auswaertiges-amt.de
Tel.: + 49 30 5000 2711
Fax: + 49 30 5000 5 1733 - Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Visum beantrage und woher stammen diese Daten?
Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars geforderten Daten. Dazu gehören in der Regel insbesondere Ihr Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Ihr Familienstand, gegenwärtige Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse, berufliche Tätigkeit, Angaben zum Reisedokument (Art des Dokuments, Seriennummer, ausstellender Staat und ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer) Lichtbild sowie Fingerabdrücke.
Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Visumverfahren gemachten Angaben. - Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Einladungsschreiben für jemanden ausstelle, der damit Visum beantragt und woher stammen diese Daten?
Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars zum Einlader geforderten Daten. Hierzu gehören insbesondere Ihr Name und Vorname, Adresse, Faxnummer und E-Mail-Anschrift.
Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Einladungsschreiben und vom Antragsteller im Visumverfahren gemachten Angaben. - Warum werden meine Daten erhoben und was passiert, wenn dies nicht geschieht?
Ihre Daten werden erhoben, weil dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie einen Visumantrag stellen, obliegt es Ihnen gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und hierzu notwendige Angaben zu machen. Wenn Ihre Daten nicht bereitgestellt werden kann es sein, dass der Antrag unter Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr abgelehnt wird. - Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens.
Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e), Abs. 2 Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung) und Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) inklusive seinen Anhängen bzw. §§ 72a ff. (AufenthG) und § 69 Aufenthaltsverordnung (AufenthV), sowie der Ausländerzentralregistergesetz-Durchführungsverordnung (AZRG-DV), dem Visa-Warndatei-Gesetz (VWDG) und ggf. weiteren Spezialvorschriften oder § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018). - Wie lange werden meine Daten genutzt?
Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Durchführung des Visumverfahrens erforderlich sind. In der Regel erfolgt die Löschung zwei Jahre nach Abschluss des Visumverfahrens, spätestens jedoch fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung über das beantragte Visum. - Wer bekommt meine Daten?
Ihre Daten werden nur an Dritte übermittelt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich ist. Im Rahmen des Verfahrens kann es sein, dass Ihre personenbezogenen Daten an die jeweils zuständigen deutschen Innenbehörden, an zuständige Visastellen anderer Schengen-Mitgliedstaaten oder an die zuständigen Behörden am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts übermittelt werden. Ist ein externer Dienstleister mit der Durchführung einzelner Verfahrensschritte im Visumverfahren beauftragt, werden Ihre Daten von diesem erhoben bzw. an diesen übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Eine Übermittlung an Empfänger außerhalb der Europäischen Union findet nur statt, soweit dies nach Kapitel V der DS-GVO zulässig ist.
Anträge auf die Erteilung von Visa werden von dem externen Visadienstleister TLScontact entgegengenommen und an die Botschaft Kampala weitergeleitet. Dieser Visadienstleister verarbeitet als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO im Auftrag des Auswärtigen Amtes personenbezogene Daten. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung bleibt dabei das Auswärtige Amt (Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, siehe oben). Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die Verarbeitung Ihrer Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist. Das Auswärtige Amt hat zu diesem Zweck mit dem Auftragsverarbeiter einen Vertrag abgeschlossen, der die Vorgaben des Art. 28 Abs. 3 DSGVO enthält und den sorgfältigen Umgang mit Ihren Daten sicherstellt. - Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen?
Sie können von den o.g. Verantwortlichen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Sie können zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Sie können zudem unter bestimmten Voraussetzungen der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. - Wo kann ich mich beschweren?
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde ̶ insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen datenschutzrechtlichen Verstoßes ̶ über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie weder der Visastelle noch TLScontact unaufgefordert Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin bei TLScontact mit.
Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Wege. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.