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Schengen-Visa

Schengen Visum, © colourbox
Für kurzfristige Aufenthalte bis max. 90 Tage.
Planen Sie einen Kurzaufenthalt in Deutschland? Wollen Sie dort einen Freund besuchen, auf Geschäftsreise gehen oder benötigen Sie ärztliche Behandlung? Hier finden Sie nähere Informationen auf Englisch zur Antragsstellung mit den nötigen Dokumenten.

Das Schengen-Visum berechtigt zu Aufenthalten von maximal 90 Tagen in je 180 Tage im Schengen-Raum.
Visumsantragsteller, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Uganda liegt, haben die Möglichkeit ihren Antrag in der deutschen Botschaft Kampala zu stellen sofern Sie in die Bundesrepublik Deutschland, in die Republik Estland, in die Bundesrepublik Österreich (nur für Inhaber von ugandischen Diplomaten- oder Dienstpässen) oder in die Schweizerische Eidgenossenschaft (nur für Inhaber von ugandischen Diplomaten- oder Dienstpässen) reisen möchten.
Liegt Ihr gewöhnlicher und legaler Aufenthalt im Südsudan, so müssen Sie Ihren Antrag für ein Visum nach Deutschland ebenfalls bei der deutschen Botschaft Kampala stellen. Beachten Sie bitte, dass die deutsche Botschaft nicht zuständig ist für Antragsteller, die im Südsudan leben und beabsichtigen nach Österreich, Estland oder in die Schweiz zu reisen.
Antrag vorbereiten
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden drei Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus. Sofern Sie das Antragsformular handschriftlich ausfüllen möchten, können Sie dieses auch herunterladen.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt:
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise stellen.
- Die Antragsannahme für Schengen-Visa ist an den externen Dienstleister TLScontact ausgelagert. Sämtliche Anträge auf Schengen-Visa sind nach entsprechender Terminvereinbarung bei TLScontact zu stellen (nicht bei der Botschaft). Zur Terminvereinbarung bei TLScontact gelangen Sie hier.
- Informationen zum Datenschutz im Visumsverfahren gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) finden sie hier.
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie weder der Visastelle noch TLScontact unaufgefordert Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin bei TLScontact mit.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei TLScontact. Die Adresse finden Sie auf der Webseite von TLScontact. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten ggfs. Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.
Während der Bearbeitung
TLScontact leitet Ihren Antrag an die Botschaft weiter. Die Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag (nicht TLScontact). Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Dies kann bis zu 15 Tage dauern. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.
Rückgabe des Passes
Sobald die Botschaft über Ihren Antrag entschieden hat, sendet sie Ihren Pass an TLScontact zurück, wo Sie Ihren Pass innerhalb von wenigen Tagen abholen können. Grundsätzlich holen Sie Ihren Pass selbst bei TLScontact ab. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Vertreter mit der Abholung beauftragen. Dazu stellen Sie bitte eine Vollmacht aus, welche Sie Ihrem Vertreter mitgeben sollten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe und die zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe in einem Ablehnungsbescheid.
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen bei TLScontact stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Wege. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen. Wir wollen Ihnen eine gewisse Flexibilität bei Ihrer Reise ermöglichen: Damit Sie Ihre Reisedaten bei Bedarf auch kurzfristig verschieben können, ist die Gültigkeit Ihres Visums i.d.R. 15 Tage länger als die Anzahl der Aufenthaltstage.
Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.
Beschwerden zum Schengen-Visum-Verfahren
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des Personals beim externen Dienstleister TLScontac oder den Prozess der Visumantragstellung über das Kontaktformular einreichen. Bitte wählen Sie hierzu im Kontaktformular den Adressaten „Beschwerde zum Schengen-Visum-Verfahren“. Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen. Bitte geben Sie im Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der zwei folgenden Varianten ein:
Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals/Personal bei TLScontact…
- Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals/Personals beim externen Dienstleister TLScontact
- Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung
Wir werden Ihrer Beschwerde nach Eingang nachgehen.
Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visums – d.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.
Checklisten, Merkblätter, Anträge und weitere Dokumente zum Download
Hier finden Sie das Antragsformular für Schengen-Visa.