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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Ein polizeiliches Führungszeugnis dient im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit einer Person und wird in der Regel in ausländischen Visaverfahren oder zur Arbeitsaufnahme benötigt. Lesen Sie hier mehr über die Beantragung.
Deutsches Führungszeugnis
Ein polizeiliches Führungszeugnis dient im wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit einer Person und wird in der Regel in ausländischen Visaverfahren oder zur Arbeitsaufnahme benötigt.
Das Führungszeugnis ist persönlich bei der innerdeutschen Meldebehörde (Bürgerbüro) zu beantragen. Personen, die im Ausland wohnen, erhalten ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz. Ihre Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Gebühr für die Bescheinigung durch die Auslandsvertretung beträgt derzeit 34,07€.
Die Gebühr ist zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft Kampala bar in Uganda Shilling zu bezahlen.
Mehr Informationen sowie den Antrag für das Führungszeugnis finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Ihren von der Auslandsvertretung beglaubigten Antrag schicken Sie anschließend selbst direkt an das:
Bundesamt für Justiz
Bundeszentralregister
Sachgebiet IV21/IR
53094 Bonn
Germany
Bitte beachten Sie, dass das Bundeszentralregister eine zusätzliche Gebühr für die Ausstellung und Zusendung des Führungszeugnisses erhebt.
Führungszeugnis des Gastlandes
Die Beantragung eines ugandischen Führungszeugnisses (Certificate of good conduct) erfolgt über Interpol.