Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Reisepässe
Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Hier finden Sie Informationen und Hinweise zur Beantragung biometrischer Reisepässe für Erwachsene und Minderjährige sowie zur Änderung Ihres Wohnsitzes.
Allgemeine Informationen
Die Deutsche Botschaft Kampala stellt Pässe für deutsche Staatsbürger/innen mit Wohnsitz in Uganda aus.
Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller/innen betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellenden unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.
Passbeantragung
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in von einer deutschen Behörde beglaubigten Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie (pro Antrag) vorzulegen (sofern nicht anders angegeben).
Ausländische, nicht englischsprachige Urkunden sind mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzungsbüros zu versehen.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (siehe Downloads)
- ein biometrisches Passfoto in identischer Farbe (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- bisheriger Pass; bei Passverlust: Personalausweis oder Kopie des Reisepasses/Personalausweises, polizeiliche Verlustanzeige (siehe Downloads)
- Geburtsurkunde
- Aufenthaltserlaubnis für Uganda
- ggf. Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist (Kopie ausreichend)
- ggf. Heiratsurkunde, falls sich durch die Eheschließung der Familienname geändert hat oder die Änderung gewünscht ist
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung (siehe Downloads)
- ggf. Staatsangehörigkeitsausweis bzw. deutsche Einbürgerungsurkunde
- ggf. Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit (bei Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge entgegengenommen und bearbeitet werden. Sie müssen davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlagen eine erneute Vorsprache nötig ist. Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall noch weitere Unterlagen nachzufordern.
Bitte denken Sie auch daran, dass Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst durch eine/n in Deutschland ansässigen Übersetzer/in übersetzt werden müssen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca.vier bis sechs Wochen (ohne Gewähr), da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Es wird empfohlen, bereits sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres alten Passes den neuen Antrag zu stellen. In besonderen Notfällen kann jedoch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden (Bearbeitungsdauer ca. 3-4 Arbeitstage).
Achtung: Zur Beantragung müssen Antragstellende persönlich bei der Botschaft erscheinen. Die Abholung eines Reisepasses kann durch eine/n Vertreter/in unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
Die Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Antragsteller/innen unter 24 Jahren beträgt 6 Jahre. Für Kinder wird grundsätzlich ein biometrischer Pass ausgestellt. Hierfür müssen Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres ihre Fingerabdrücke abgeben.
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Falls Sie für Ihr Kind den ersten Pass beantragen, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein (siehe Downloads). Zudem kann bei der Erstbeantragung eine Überprüfung der ugandischen Dokumente notwendig sein, wenn das Kind in Uganda geboren und/oder von einem ugandischen Elternteil abstammt (siehe Artikel Urkundenüberprüfung).
Folgende Unterlagen werden zur Ausstellung Ihres Reisepasses benötigt. Alle Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie mit jeweils einer einfachen Kopie vorzulegen (wenn nicht anders angegeben).
- vollständig ausgefüllter Passantrag für Minderjährige (siehe Downloads)
- ein biometrisches Passfoto in identischer Farbe (3,5 cm x 4,5 cm), nicht älter als sechs Monate, heller (weißer) Hintergrund
- Geburtsurkunde des Kindes
- bisheriger Pass/Kinderausweis, bei Diebstahl Vorlage einer Verlustanzeige (siehe Downloads)
- deutsche Reisepässe der Eltern / eines Elternteils
- Geburtsurkunde der Eltern / eines Elternteils
- Abmeldebescheinigung (Einwohnermeldeamt), falls im bisherigen Pass ein Wohnsitz in Deutschland eingetragen ist (Kopie ausreichend)
- Aufenthaltserlaubnis für Uganda
- ggf. Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde der Eltern
- ggf. Bescheinigung über die Namensführung (Download auf unserer Webseite)
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Adoptionsnachweis
- ggf. Sterbeurkunde eines Elternteils
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- ggf. Einbürgerungsurkunde
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall noch weitere Unterlagen anzufordern.
Bitte denken Sie auch daran, dass Unterlagen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst sind, zunächst durch eine/n in Deutschland ansässigen Übersetzer/in übersetzt werden müssen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. vier bis sechs Wochen (ohne Gewähr), da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt werden. Bitte stellen Sie den Passantrag für Ihr Kind ca. sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit. Sollte Ihr Kind aus zwingenden Gründen kurzfristig einen Pass benötigen, kann dem Kind ein zeitlich befristeter vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, falls gleichzeitig der reguläre Pass beantragt wird.
Achtung: Das Antragsformular ist von beiden Eltern zu unterschreiben. Sollten Sie allein sorgeberechtigt sein („sole guardianship“), legen Sie bitte einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss oder die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vor. Sollte einem Elternteil die persönliche Anwesenheit bei der Beantragung nicht möglich sein, muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Ausstellung eines deutschen Reisepasses für das Kind vorgelegt werden. Die Unterschrift muss von einer deutschen Behörde beglaubigt sein.
Um den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen, ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich, sofern eine Vollmacht und ein von dem/der Passinhaber/in bzw. von dem/der gesetzlichen Vertreter/in unterschriebenes Antragsformular (siehe Downloads) vorgelegt wird.
Die Durchführung der Wohnortänderung ist gebührenfrei.
Benötigt werden folgende Unterlagen im Original ( + jeweils eine Kopie):
- Reisepass, ggfs. Zweitpass
- Ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Wohnortänderung (siehe Downloads)
- Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, sofern ihr letzter Wohnort in Deutschland lag
- Nachweis über die temporäre/dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalausweises Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DS-GVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
- Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, in Ihrem Fall die:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kampala, 15 Philip Road, Kololo, Kampala (siehe Kontaktseite) - Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragter der Auslandsvertretung:
Hans von Schroeder, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kampala, 15 Philip Road, Kololo, Kampala, (siehe Kontaktseite) - Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw. PAuswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9 Abs. 2 PAuswG.
- Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PAuswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert. Die bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PAuswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokumentes an Sie gelöscht.
- Sie haben als betroffene Person grundsätzlich folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO),
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO),
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), soweit nicht Aufbewahrungsvorschriften des PassGs oder PAuswGs entgegenstehen
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO),
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DS-GVO). - Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu bescheren.
- Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. ³ 22 ff PassG/§ 24 PAuswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
-
Antrag Reisepass & Personalausweis für Erwachsene und verheiratete Minderjährige PDF / 529 KB / nicht barrierefrei / 26.03.2024
-
Antrag Reisepass & Personalausweis für Minderjährige PDF / 589 KB / nicht barrierefrei / 26.03.2024
-
Antrag auf Wohnortänderung im Pass PDF / 318 KB / nicht barrierefrei / 26.01.2021
-
Passverlustanzeige durch dokumenteninhabende Person PDF / 380 KB / barrierefrei / 01.02.2021
-
Muster Biometrische Passfotos PDF / 564 KB / nicht barrierefrei / 09.03.2018
-
Erklärung zur Namensführung Geburt / Application Name Declaration Birth PDF / 149 KB / nicht barrierefrei / 17.03.2021
-
Erklärung zur Namensführung in der Ehe (Ehegatten) PDF / 104 KB / nicht barrierefrei / 17.03.2021
Passgebühren
Die folgenden Gebühren sind bar in Uganda Schilling (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) bei Antragstellung zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühren weder mit Kreditkarte noch bar in Euro zahlen können.
1. Im Normalfall betragen die Gebühren:
Biometrischer Reisepass (Antragsteller über 24 Jahre) | 101,- € |
Biometrischer Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre) | 68,50 € |
Vorläufiger Reisepass | 70,- € |
2. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wird ein sog. Unzuständigkeitszuschlag fällig. In diesem Fall betragen die Gebühren:
Biometrischer Reisepass (Antragsteller über 24 Jahre) | 171,- € |
Biometrischer Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre) | 106,- € |
Vorläufiger Reisepass | 96,- € |
3. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit einen biometrischen Reisepass mit 48 Seiten, anstelle von 32 (zu empfehlen bei starker Reisetätigkeit) auszustellen. Hierfür fallen folgende zusätzliche Gebühren an:
Biometrischer Reisepass (48 Seiten) | 22,- € |
Biometrische Passfotos
Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen. Auf der Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen, die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten.