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Reisepässe

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

26.01.2021 - Artikel

Hier finden Sie Informationen und Hinweise zur Beantragung biometrischer Reisepässe für Erwachsene und Minderjährige sowie zur Änderung Ihres Wohnsitzes.

Allgemeine Hinweise

Seit dem 01.11.2007 sieht das Passgesetz vor, dass in deutschen Reisepässen Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Hiervon sind alle Antragsteller betroffen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.

Kindern unter 12 Jahren, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann an Stelle eines biometrischen Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Ab 12.12.2020 beträgt die maximale Gültigkeitsdauer für Kinderreisepässe 1 Jahr. Der Kinderreisepass berechtigt nicht zur visumsfreien Einreise in die USA. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich, ab dem 12. Lebensjahr ist ein biometrischer Reisepass zu führen.

Kinder können nicht mehr in den Pass der Eltern eingetragen werden.

Passantrag für Erwachsene

Benötigen Sie einen neuen Reisepass? Hier finden Sie ein Merkblatt zum Antragsverfahren für einen biometrischen Reisepass sowie das entsprechende Antragsformular zum Download.

Informationen zum Datenschutz im Passantragsverfahren gemäß Art. 13 (Datenschutz-Grundverordnung) finden sie hier.

Passantrag für Minderjährige

Benötigen Ihre Kinder einen neuen Reisepass? Hier finden Sie ein Merkblatt zum Antragsverfahren für einen biometrischen Reisepass sowie das entsprechende Antragsformular zum Download.

Informationen zum Datenschutz im Passantragsverfahren gemäß Art. 13 (Datenschutz-Grundverordnung) finden sie hier.

Wohnortänderung

Um den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen, ist ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich, sofern eine Vollmacht und ein vom Passinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter unterschriebenes Antragsformular vorgelegt wird.

Die Durchführung der Wohnortänderung ist gebührenfrei.

Benötigt werden folgende Unterlagen im Original ( + jeweils eine Kopie):

  • Reisepass bzw. Kinderreisepass, ggfs. Zweitpass
  • Ein vollständig ausgefülltes Passantragsformular
  • Abmeldebescheinigung des letzten Wohnsitzes, sofern ihr letzter Wohnort in Deutschland lag
  • Nachweis über die temporäre/dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Passgebühren

Die folgenden Gebühren sind bar in Uganda Schilling (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) bei Antragstellung zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühren weder mit Kreditkarte noch bar in Euro zahlen können.

1. Im Normalfall betragen die Gebühren:

Biometrischer Reisepass (Antragsteller über 24 Jahre)
80,- €
Biometrischer Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre)
58,50 €
Vorläufiger Reisepass
39,- €
Kinderreisepass
26,- €

2. Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, wird ein sog. Unzuständigkeitszuschlag fällig. In diesem Fall betragen die Gebühren:

Biometrischer Reisepass (Antragsteller über 24 Jahre)
139,- €
Biometrischer Reisepass (Antragsteller unter 24 Jahre)
96,- €
Vorläufiger Reisepass
65,- €
Kinderreisepass
39,- €

3. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit einen biometrischen Reisepass mit 48 Seiten, anstelle von 32 (zu empfehlen bei starker Reisetätigkeit) auszustellen. Hierfür fallen folgende zusätzliche Gebühren an:

Biometrischer Reisepass (48 Seiten)
22,- €

Biometrische Passfotos

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen. Auf der Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen, die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten.

Merkblätter, Anträge und weitere Dokumente zum Download

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen. Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen, die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

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