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Urkundenüberprüfung
Mann unterschreibt Dokument © Colourbox
Allgemeine Informationen
Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Uganda sind bis auf Weiteres nicht gegeben. Die ugandischen Dokumente können daher im Rahmen des Ermessens der zuständigen deutschen Behörde einer Urkundenüberprüfung auf ihre Echtheit, Rechtskonformität und inhaltliche Richtigkeit überprüft werden, wenn sie für den deutschen Rechtsbereich Verwendung finden sollen. Die deutschen Inlandsbehörden oder Auslandsvertretungen können in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten.
Die Überprüfung der ugandischen Urkunden wird oft verlangt bei Anträgen auf:
- Visum zur Familienzusammenführung (Partner/in oder Kind)
- Deutsche Geburtsurkunde (Beurkundung der Geburt eines in Uganda geborenen deutschen Kindes im deutschen Geburtenregister)
- Deutsche Heiratsurkunde (Eintragung einer in Uganda geschlossenen Ehe in das deutsche Heiratsregister)
- Deutscher Reisepass (für Erstantragsteller mit einem ugandischen Elternteil und / oder geboren in Uganda)
Die Urkundenüberprüfung kann drei Monate oder länger dauern. Wir werden den Eingang des Amtshilfeersuchens bestätigen und bitten darum, von Sachstandsanfragen während der ersten drei Monate abzusehen. Wir werden die ersuchende Behörde informieren, sofern weitere Unterlagen im Laufe des Bearbeitungsprozesses erforderlich sein sollten. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation ausschließlich mit der anfordernden Behörde erfolgt (nicht mit Privatpersonen). Diese richten ihre Anfragen bitte an die ersuchende Behörde.
Die einzureichenden Unterlagen variieren je nach Grund der Überprüfung und sind unten aufgeführt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft keine Kopien anfertigen kann und nur vollständige Anträge entgegengenommen werden können. Jede Urkundenprüfung wird individuell bearbeitet. Daher variieren die einzureichenden Dokumente und die Botschaft behält sich vor, im Laufe des Bearbeitungsprozesses weitere Unterlagen anzufordern.
Bitte beachten Sie die Information gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer.
Auslagen für die Urkundenprüfung
| Ugandische Dokumente ausgestellt in Kampala | 1.5 Mio UGX |
| Ugandische Dokumente ausgestellt außerhalb Kampalas | 2 Mio UGX |
Die Anzahl der eingereichten Dokumente ist für die Höhe der Gebühr nicht von Bedeutung. Wenn mindestens eines der Dokumente außerhalb Kampalas ausgestellt wurde, fallen Auslagen von 2 Millionen Uganda Schilling an.
Deutsche Behörden können für die Übersendung des Ersuchens und der Urkunden den amtlichen Kurierweg nutzen. Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Kampala
Kurstr. 36
10117 Berlin
Privatpersonen steht der Kurierweg nicht zur Verfügung.
Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (Original + 1 Kopie) für folgende Angelegenheiten:
Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):
- Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
- Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
- Lange Geburtsurkunde, ausgefüllt vom Zentralregisteramt NIRA
- Heiratsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung (Ledigkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate)
- Schul-, ggfs. Universitäts-, Diplomzeugnisse
- ggfs. Heiratsfotos
- ggfs. Scheidungsurkunde
- ggfs. Eidesstattliche Erklärung
Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).
Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):
- Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
- Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
- Lange Geburtsurkunde des Kindes, ausgefüllt vom Zentralregisteramt NIRA
- Sorgerechtsbeschluss, ggfs: Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
- Schulzertifikate
Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).
Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):
- Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
- Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
- Lange Geburtsurkunde des ugandischen Elternteils, ausgefüllt vom Zentralregisteramt NIRA
- Lange Geburtsurkunde des Kindes, ausgefüllt vom Zentralregisteramt NIRA
Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).
Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):
- Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
- Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
- Lange Geburtsurkunde des ugandischen Ehepartners, ausgefüllt vom Zentralregisteramt NIRA
- Ugandische Heiratsurkunde
- Heiratsfotos
Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).
Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):
- Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
- Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
- Lange Geburtsurkunde des ugandischen Elternteils, ausgefüllt vom Zentralregisteramt NIRA
- Lange Geburtsurkunde des ugandischen Kindes, ausgefüllt vom Zentralregisteramt NIRA
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern
Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).
Wir haben die hier aufgeführten Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.