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Urkundenüberprüfung

Mann unterschreibt Dokument

Mann unterschreibt Dokument, © Colourbox

10.04.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Uganda sind bis auf Weiteres nicht gegeben. Die ugandischen Dokumente können daher im Rahmen des Ermessens der zuständigen deutschen Behörde einer Urkundenüberprüfung auf ihre Echtheit, Rechtskonformität und inhaltliche Richtigkeit überprüft werden, wenn sie für den deutschen Rechtsbereich Verwendung finden sollen. Die deutschen Inlandsbehörden oder Auslandsvertretungen können in diesen Fällen ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft richten.

Die Überprüfung der ugandischen Urkunden wird oft verlangt bei Anträgen auf:

  • Visum zur Familienzusammenführung (Partner/in oder Kind)
  • Deutsche Geburtsurkunde (Beurkundung der Geburt eines in Uganda geborenen deutschen Kindes im deutschen Geburtenregister)
  • Deutsche Heiratsurkunde (Eintragung einer in Uganda geschlossenen Ehe in das deutsche Heiratsregister)
  • Deutscher Reisepass (für Erstantragsteller mit einem ugandischen Elternteil und / oder geboren in Uganda)

Bitte beachten Sie, dass die Urkundenüberprüfung drei Monate oder länger in Anspruch nehmen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis, von Fragen bezüglich des Status der Urkundenüberprüfung während der ersten drei Monate abzusehen. Wir werden den Antragsteller informieren, sofern weitere Unterlagen im Laufe des Bearbeitungsprozesses erforderlich sein sollten.

Die einzureichenden Unterlagen variieren je nach Grund der Überprüfung und sind unten aufgeführt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Botschaft keine Kopien anfertigen kann und nur vollständige Anträge entgegengenommen werden können. Jede Urkundenprüfung wird individuell bearbeitet. Daher variieren die einzureichenden Dokumente und die Botschaft behält sich vor, im Laufe des Bearbeitungsprozesses weitere Unterlagen anzufordern.

Bitte beachten Sie die Information gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer.

Gebühren für die Urkundenprüfung

Ugandische Dokumente ausgestellt in Kampala1.5 Mio UGX
Ugandische Dokumente ausgestellt außerhalb Kampalas2 Mio UGX

Die Anzahl der eingereichten Dokumente ist für die Höhe der Gebühr nicht von Bedeutung. Wenn mindestens eines der Dokumente außerhalb Kampalas ausgestellt wurde, fällt bereits die Gebühr von 2 Millionen Uganda Schilling an.

Deutsche Behörden können für die Übersendung des Ersuchens und der Urkunden den amtlichen Kurierweg nutzen. Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Kampala
Kurstr. 36
10117 Berlin

Privatpersonen steht der Kurierweg nicht zur Verfügung.

Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (Original + 1 Kopie) für folgende Angelegenheiten:

Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):

  1. Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
  2. Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
  3. Lange Geburtsurkunde
  4. Heiratsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung (Ledigkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate)
  5. Schul-, ggfs. Universitäts-, Diplomzeugnisse
  6. ggfs. Heiratsfotos
  7. ggfs. Scheidungsurkunde
  8. ggfs. Eidesstattliche Erklärung

Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).

Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):

  1. Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
  2. Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
  3. Lange Geburtsurkunde des Kindes
  4. Sorgerechtsbeschluss, ggfs: Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  5. Schulzertifikate

Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).

Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):

  1. Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
  2. Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
  3. Lange Geburtsurkunde des ugandischen Elternteils
  4. Lange Geburtsurkunde des Kindes

Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).

Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):

  1. Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
  2. Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
  3. Lange Geburtsurkunde des ugandischen Ehepartners

  4. Ugandische Heiratsurkunde

  5. Heiratsfotos

Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).

Einzureichende Unterlagen für die Urkundenüberprüfung (1 Original + 1 Kopie):

  1. Ausgefüllter Fragebogen zur Urkundenüberprüfung (siehe Downloads); ggfs. inklusive Kartenskizze
  2. Gültiger Reisepass (Farbkopie der Personendatenseite, Seite mit Unterschrift der ausstellenden Behörde)
  3. Geburtsurkunde des ugandischen Elternteils
  4. Lange Geburtsurkunde des ugandischen Kindes
  5. ggf. Heiratsurkunde der Eltern

Beachten Sie auch die Informationen gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Notwendigkeit der Datenübermittlung an Drittländer (siehe Downloads).

Wir haben die hier aufgeführten Informationen mit größter Sorgfalt für Sie zusammengestellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen können.

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