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Personalausweis

Neuer Personalausweis, © picture alliance / photothek
Interessieren Sie sich für einen deutschen Personalausweis? Lesen Sie hier, wann die Beantragung Sinn macht und wie Sie beantragen können.
Brauche ich im Ausland einen Personalausweis?
Im Ausland sind Sie als Deutscher nicht verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sinnvoll ist ein Personalausweis nur dann, wenn Sie sich öfter in Deutschland aufhalten oder wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten. Was das ist und wer es anbietet können Sie im Personalausweisportal einsehen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert.
Wenn Sie keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, können Sie wählen, ob im Personalausweis Ihre derzeitige ausländische Adresse oder der Eintrag „keine Hauptwohnung in Deutschland“ vermerkt sein soll.
Bitte beachten Sie, dass der deutsche Personalausweis in der Regel nicht für die Einreise in Länder außerhalb der EU ausreicht. Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann. Es ist daher empfehlenswert neben dem Personalausweis auch einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig ohne die Zustimmung der Sorgeberechtigten beantragt werden.
Personalausweise können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache in der Botschaft beantragt werden. Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein. Bitte bringen Sie das Antragsformular und alle nötigen Unterlagen zu Ihrem Termin mit.
Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 6 bis 8 Wochen.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt (siehe auch Merkblatt Passantrag):
Bei Erwachsene:
- vollständiges ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
- zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!) - siehe Fotomustertafel
- Ihre Geburtsurkunde
- bei Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten: Heiratsurkunde und soweit zutreffend Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- bisheriger Reisepass (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung in UGA
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namensführung (zum Download auf unserer Seite)
- falls zutreffend, deutsche Einbürgerungsurkunde
- falls zutreffend, Beibehaltungsgenehmigung
- falls zutreffend, Ihre deutsche Promotionsurkunde, wenn Sie Ihren Doktorgrad im Pass eingetragen haben möchten
- Ist in Ihrem derzeitigen Reisepass ein anderer Wohnort eingetragen als Ihr derzeit aktueller Wohnort? Bitte bringen Sie eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.
- Personalausweisgebühr
Bei Kindern:
- vollständiges ausgefülltes Antragsformular (siehe unten)
- zwei gleiche, biometrietaugliche Passfotos neueren Datums (bitte die Passfotos nicht selbst zuschneiden!) - siehe Fotomustertafel
- Ihre Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes. Die Geburtsurkunde muss außerdem die Namen der Eltern enthalten
- bisheriger Reisepass/Kinderausweis (Datenseite mit Bild)
- gültige Aufenthaltsberechtigung in UGA
- Reisepässe beider Elternteile
- gültige Aufenthaltsberechtigung in Uganda des deutschen Elternteils
- Heiratsurkunde der Eltern
- falls Eltern bei der Geburt nicht verheiratet waren, wird Vaterschaftsanerkennung oder „acknowledgement of paternity“ benötigt
- falls zutreffend, Bescheinigung über die Namenführung
- Einverständniserklärung des anderen Elternteils, sofern das Kind nur von einem Elternteil begleitet wird (Ausnahme: Kinder über 16 Jahre)
- Ist im derzeitigen Reisepass ein anderer Wohnort eingetragen als der derzeit aktuelle Wohnort? Bitte bringen Sie eine Abmeldebestätigung mit, wenn der letzte Wohnort in Deutschland war oder in einem anderen Land, das über ein Meldewesen verfügt.
- Personalausweisgebühr
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden.
Personalausweisgebühren
Die folgenden Gebühren sind bar in Uganda Schilling (Umrechnung erfolgt zum aktuellen Zahlstellenkurs der Botschaft) bei Antragstellung zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass Sie die Gebühren weder mit Kreditkarte noch bar in Euro zahlen können.
Gebühren | MIT Wohnsitz | OHNE Wohnsitz |
Personalausweis ab 24 Jahre | 67,00 € | 80,00 € |
Personalausweis unter 24 Jahre | 52,80 € | 65,80 € |
Wohnsitzänderung | gebührenfrei | nicht möglich |
Versand PIN-Brief | geht nur an die Botschaft | geht nur an die Botschaft |
Anträge und weitere Dokumente zum Download
Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen. Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen, die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten.