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Visa für Studium, Sprachkurs oder Forschung

internationale Studierende sitzen in einer Vorlesung

internationale Studierende, © colourbox.de

11.04.2022 - Artikel

Wenn Sie in Deutschland ein Studium oder einen Sprachkurs absolvieren möchten oder einen Forschungsaufenthalt planen, dann benötigen Sie dafür ein entsprechendes Visum. Hier finden Sie mehr Informationen.

Antragstellung

Um ein Visum zum Studium/Sprachkursbesuch/Forschung zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Termin zur persönlichen Vorsprache beim der Botschaft Kampala buchen. Bitte folgen Sie hierzu dem Link zum Terminbuchungssystem. Sie erhalten im Anschluss an die Terminbuchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Ein Ausdruck dieser ist bei der persönlichen Vorsprache mitzuführen.

Sobald der Termin gebucht wurde, bitten wir Sie das Antragsformular sowie die Belehrung gem. § 54 AufenthG auszufüllen und auszudrucken. Der Ausdruck muss zur persönlichen Vorsprache mitgebracht werden.
Das Antragsformular kann hier elektronisch ausgefüllt werden oder unter Downloads heruntergeladen und handschriftlich aufgefüllt werden.

Wichtige Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten sowohl bei der Terminbuchung als auch beim Ausfüllen des Antragsformulars vollständig und korrekt anzugeben. Auch geringfügige Fehler können sonst zur Ablehnung des Antrags oder erheblichen Verzögerungen führen.

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu drei Monate, in Ausnahmefällen auch länger, dauern, ist jedoch stark einzelfallabhängig. Da stets auch die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort des Antragstellers eingeholt werden muss, hängt die Bearbeitungsdauer nicht alleine vom Generalkonsulat, sondern auch von der Ausländerbehörde, ab. Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.

Wir kontaktieren Sie, sobald über den Antrag entschieden ist. Bitte achten Sie daher unbedingt auf korrekte Kontaktdaten. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet.

Visagebühren

Die Visagebühren für nationale Visa liegen bei 75,00 Euro (für Minderjährige 37,50 €) - zahlbar nur in bar und in Uganda Schilling. Die Gebühren sind festgesetzt gem. §46 AufentV. Denken Sie bitte daran, dass Zahlungen in Euro oder per Kreditkarte nicht akzeptiert werden. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs der deutschen Botschaft Kampala­.

Einrichtung eines Sperrkontos

Der Lebensunterhalt kann im Visumsverfahren durch die Einrichtung eines Sperrkontos nachgewiesen werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

Es wird empfohlen den Antrag auf Eröffnung des Sperrkontos schnellstmöglich zu stellen, sobald die Zulassung der Hochschule vorliegt. Wenn Sie sich für ein Sperrkonto bei der Deutschen Bank entscheiden, so können zwischen der Vorsprache zur Unterschriftsbeglaubigung auf dem Eröffnungsantrag und der letztendlichen Bestätigung der Eröffnung durch die Deutsche Bank in Spitzenzeiten bis zu 8 Wochen liegen, wobei anschließend die Überweisung auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Um sicherzustellen, dass die Immatrikulationsfrist der Sprach-/Hochschule nicht verpasst wird und der Visumantrag daran scheitert, sollte die Eröffnung des Sperrkontos also stets so schnell wie möglich in die Wege geleitet werden.

Merkblätter, Anträge und weitere Dokumente zum Download

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