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Terminvergabe Visa: Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten

Syrisches Flüchtlingslager, © IMAGESLIVE via ZUMA Wire
Informationen für enge Familienangehörige von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten (gem. § 4 Asylgesetz).
Registrierung für die Beantragung eines Visums für den Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten
Seit dem 01.08.2018 können enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen. Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf der folgenden Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren:
Terminvergabesystems des Auswärtigen Amts - Familiennachzug zum subsidiär Schutzberechtigten
Antragsteller, die sich hier für einen Termin zur Beantragung eines Visum zum Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland registriert haben, werden anschließend von der Internationalen Organisation für Migration (IOM), der UN Migrationsagentur im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms (FAP), kontaktiert.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Terminregistrierung noch gültig ist, oder wenn sich Ihre Kontaktdaten seit Ihrer Terminbuchung geändert haben (Telefonnummern und Mailanschriften), dann registrieren Sie sich bitte erneut bzw. nehmen Sie Sie Kontakt mit IOM auf: +49 30 2902245500, info.fap.de@iom.int
Rufen Sie bitte Ihre E-Mails regelmäßig ab und kontrollieren Sie den Spamordner.
Falls Sie kein Visum mehr benötigen, so stornieren Sie bitte Ihre Registrierung oder teilen Sie dies bitte der Botschaft Kampala mit.