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Visa zur Familienzusammenführung

Vater, Mutter und zwei kleine Kinder am Frühstückstisch

Gemischtnationale Familie, © Colourbox

20.06.2023 - Artikel

Familienzusammenführung/Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen oder zu Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland (inkl. Asylberechtigte und Flüchtlinge sowie Personen mit Abschiebungsverbot; nicht: Subsidiärschutz!)

Ausländische Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen oder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland haben die Möglichkeit, eine Familienzusammenführung/Familiennachzug zu beantragen. Genauere Informationen zu den einzelnen Fallkonstellationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern, die Sie auf dieser Seite ganz unten finden können.

Antragstellung

Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, müssen Sie zunächst einen Termin zur persönlichen Vorsprache bei der Botschaft Kampala buchen. Bitte folgen Sie hierzu dem Link zum Terminbuchungssystem. Sie erhalten im Anschluss an die Terminbuchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Ein Ausdruck dieser ist bei der persönlichen Vorsprache mitzuführen.

Sobald der Termin gebucht wurde, bitten wir Sie das Antragsformular sowie die Belehrung gem. § 54 AufenthG auszufüllen und auszudrucken. Der Ausdruck muss zur persönlichen Vorsprache mitgebracht werden.
Das Antragsformular kann hier elektronisch ausgefüllt werden oder unter Downloads heruntergeladen und handschriftlich aufgefüllt werden.

Wichtige Hinweise:
Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten sowohl bei der Terminbuchung als auch beim Ausfüllen des Antragsformulars vollständig und korrekt anzugeben. Auch geringfügige Fehler können sonst zur Ablehnung des Antrags oder erheblichen Verzögerungen führen.

Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer eines Langzeitvisums ist stark einzelfallabhängig und schwer vorauszusagen. In Fällen der Familienzusammenführung muss stets auch die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnort des Antragstellers eingeholt werden, weshalb die Bearbeitungsdauer nicht alleine von der Botschaft, sondern auch von der Ausländerbehörde, abhängt.

Wir raten dazu, keine Flugbuchungen vorzunehmen oder sonstige Verpflichtungen einzugehen, bevor das begehrte Visum nicht erteilt wurde. Für Umbuchungsgebühren o.ä. bei Verzögerungen kann die Botschaft nicht aufkommen.

Visagebühren

Die Visagebühren für nationale Visa liegen bei 75,00 Euro (für Minderjährige 37,50 €) - zahlbar nur in bar und in Uganda Schilling. Die Gebühren sind festgesetzt gem. §46 AufentV. Denken Sie bitte daran, dass Zahlungen in Euro oder per Kreditkarte nicht akzeptiert werden. Die Visumsgebühr in Uganda Schilling ist abhängig vom aktuellen Wechselkurs der deutschen Botschaft Kampala

Urkundenüberprüfung

Im Rahmen der Visabeantragung werden in der Regel ugandische Personenstandsurkunden, also Geburtsurkunden, Heiratsurkunden etc. vorgelegt. Ausländischen Urkunden kommt jedoch nicht die gleiche Beweiskraft zu wie dies bei deutschen Personenstandsurkunden der Fall ist. Zum Beweis der Echtheit und Richtigkeit der vorgelegten Urkunden kann die Botschaft eine Überprüfung im Rahmen eines sog. Urkundenüberprüfungsverfahrens verlangen.

Das Urkundenüberprüfungsverfahren wird in Fällen des Familiennachzuges standardmäßig durchgeführt, sofern nicht bereits eine Urkundenüberprüfung in Bezug auf die antragstellende Person in anderem Zusammenhang erfolgt ist. Ob dies zutrifft und eine Ausnahme vom Erfordernis möglich ist, muss im Einzelfall mit der Visastelle besprochen werden.

Bezüglich aktueller Gebühren erkundigen Sie sich bitte bei der Visastelle. Der Betrag ist bei Antragstellung in bar und in Landeswährung zu entrichten.

Die für die Urkundenüberprüfung erforderlichen Dokumente entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt unten auf dieser Seite. Gegebenenfalls können zusätzliche Unterlagen erforderlich werden. Sollte dies der Fall sein, werden Sie hierüber nach Antragstellung informiert.

Zusätzlich zu den Originaldokumenten ist in jedem Falle der Fragebogen zur Urkundenüberprüfung mit einzureichen. Dieser steht unten zum Download bereit.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Familienangelegenheiten.

Merkblätter, Anträge und weitere Dokumente zum Download

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