Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Zollvorschriften

Zollabzeichen auf einer grünen Jacke

Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung

11.12.2023 - Artikel

Bitte beachten Sie die wie folgt aufgeführten Zollvorschriften bei Reisen in oder aus der Europäischen Union

Vorsicht bei exotischen Souvenirs

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr beine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt – viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen deratige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Über die genauen Bestimmungen können Sie sich auf folgenden Webseiten selbst informieren:

Deutscher Zoll

Artenschutz online

Bundesamt für Naturschutz

nach oben