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Informationen zur Visabeantragung (Aktuelle COVID-19 Informationen)
Hier finden Sie Informationen zur Visabeantragung und Neuvisierung.
1. Visumbearbeitung
Visa können derzeit nur erteilt werden, falls die beabsichtigte Einreise zwingend notwendig ist. Wann eine zwingende Notwendigkeit der Einreise angenommen werden kann, ist in deutscher, englischer und französischer Sprache auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter „Coronavirus: Fragen und Antworten“ und dort unter „Reisebeschränkungen/Grenzkontrollen“ erläutert:
Englisch: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/EN/topics/civil-protection/coronavirus/coronavirus-faqs.html
2. Vereinfachte Neuerteilung von Visa
I. Nationale Visa (für langfristige Aufenthalte; D-Visum)
Die bestehenden Einreisebeschränkungen und lokale Ausgangsbeschränkungen können unter Umständen dazu führen, dass eine Nutzung des von der Botschaft Kampala bereits vor Inkrafttreten der Einreisebeschränkungen am 17. März 2020 ausgestellten nationalen Visums im Rahmen der Gültigkeitsdauer nicht möglich ist oder war.
Sobald eine Einreise wieder möglich ist, kann daher auf Antrag in einem vereinfachten Verfahren ein neues nationales Visum erteilt werden. Voraussetzung ist, dass sich nur das Reisedatum, nicht aber der Aufenthaltszweck oder -ort geändert haben.
Der formlose Antrag auf vereinfachte Neuerteilung muss bis zum 31.12.2020 einschließlich bei der Botschaft Kampala gestellt werden. Dafür kann das Kontaktformular genutzt werden. Ggf. sind aktuelle Unterlagen nachzureichen, die belegen, dass die Voraussetzungen, die zur ursprünglichen Visumerteilung geführt haben, auch weiterhin vorliegen. Eine erneute persönliche Vorsprache bzw. Terminbuchung ist dafür grundsätzlich nicht nötig. Anstelle von Originalunterlagen können auch Scans/Kopien der Unterlagen eingereicht werden.
II. Schengen-Visa (für kurzfristige Aufenthalte bis 90 Tage; C-Visum)
Eine vereinfachte Neuerteilung für Schengen-Visa (Aufenthalte von bis zu 90 Tagen) ist derzeit nicht möglich.