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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

05.04.2023 - Artikel

In Uganda lebende Bezieher deutscher Renten erhalten einmal im Jahr das Formular „Lebensbescheinigung“ zugesandt. Diese Lebensbescheinigung muss der Rentenberechtigte eigenhändig unterschreiben und dann von einer Behörde bzw. Stelle bestätigen lassen.

Lebensbescheinigung für Rentenzwecke

In Uganda lebende Bezieher deutscher Renten erhalten einmal im Jahr das Formular „Lebensbescheinigung“ zugesandt. Diese Lebensbescheinigung muss der Rentenberechtigte eigenhändig unterschreiben und kann diese dann von der Deutschen Botschaft Kampala bestätigen lassen. Diese konsularische Bescheinigung ist gebührenfrei.

Sollte der Rentner die Lebensbescheinigung nicht eigenhändig unterschreiben können, weil er zum Beispiel krankheitsbedingt dazu nicht mehr in der Lage ist, wenden Sie sich bitte als Angehöriger oder Bekannter an den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger um mit diesem abstimmen, wie weiter vorzugehen ist.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Lebensbescheinigung fristgerecht an den deutschen Rententräger zurücksenden.

Auch sollten Sie darauf achten, dass Ihr Rentenversicherungsträger stets Ihre aktuelle Adresse hat. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, können Sie die Änderung Ihrem Rentenversicherungsträger direkt mitteilen. Veraltete Adressen und zu spät eingereichte Lebensbescheinigungen können dazu führen, dass Ihre Rentenzahlungen eingestellt werden.

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